Hallo,
Angenommen, Frau A und Frau B haben zum 31.03.2009 ihre Wohnung gekündigt und hatten am 28.03. Wohnungsübergabe. Bei dieser Übergabe waren Frau A und Frau B, sowie die Vermieterin und ihre Tochter anwesend. Weiter angenommen, sie haben sich die Wohnung in drei Minuten angesehen, Frau A und Frau B haben die Schlüssel abgegeben und das war es. Die Vermieterin wollte die neue Adresse haben damit sie die Kaution zuschicken kann, diese wurde ihr auch gegeben. Ein Übergabeprotokoll gibt es nicht, Mängel wurden Frau A und Frau B nicht mitgeteilt. Nun meine Fragen:
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Kann sie Frau A und Frau B noch nachträglich Mängel mitteilen und die Kosten für die Beseitigung von der Kaution abziehen? Hätte sie die Wohnung bei Übergabe nicht genauer angucken müssen? Und müssten die Mieter nicht die Chance bekommen, diese selbst zu beseitigen?
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Seit Übergabe haben die Mieter nichts mehr von ihr gehört, wie lange hat sie Zeit, solche Mängel bekannt zu geben?
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Ist es richtig, dass sie auch ohne festgestellte Mängel ein halbes Jahr Zeit hat, die Kaution zurückzuzahlen?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
Hallo
1 und 3 : ja
2 sollte relativ zügig passieren, also relativ.
Gruß
Hallo,
Hallo
Angenommen, Frau A und Frau B haben zum 31.03.2009 ihre
Wohnung gekündigt und hatten am 28.03. Wohnungsübergabe. Bei
dieser Übergabe waren Frau A und Frau B, sowie die Vermieterin
und ihre Tochter anwesend. Weiter angenommen, sie haben sich
die Wohnung in drei Minuten angesehen, Frau A und Frau B haben
die Schlüssel abgegeben und das war es. Die Vermieterin wollte
die neue Adresse haben damit sie die Kaution zuschicken kann,
diese wurde ihr auch gegeben. Ein Übergabeprotokoll gibt es
nicht, Mängel wurden Frau A und Frau B nicht mitgeteilt. Nun
meine Fragen:
- Kann sie Frau A und Frau B noch nachträglich Mängel
mitteilen und die Kosten für die Beseitigung von der Kaution
abziehen? Hätte sie die Wohnung bei Übergabe nicht genauer
angucken müssen? Und müssten die Mieter nicht die Chance
bekommen, diese selbst zu beseitigen?
Natürlich, viele fallen nicht beim Ersten Blick auf.
Das Beseitigen wird problematisch weil die Wohnung schon gerämt ist. Deswegen ist es ratsam die Übergabe nicht am letzten Tag zu machen damit Reparaturen noch durchgeführt werden.
- Seit Übergabe haben die Mieter nichts mehr von ihr gehört,
wie lange hat sie Zeit, solche Mängel bekannt zu geben?
Ich würde in dem Fall mal telefonisch nachfragen, vielleicht ist es nur in Vergesseheit geraten.
- Ist es richtig, dass sie auch ohne festgestellte Mängel ein
halbes Jahr Zeit hat, die Kaution zurückzuzahlen?
Die Kaution wird vermitlich sowieso nicht komplett ausgezahlt. Meist wird ein Teil noch einbehalten für den Fall das bei der Betriebskostenabrechnung eine Nachzahlung direkt verrechnet werden kann. Aber einfach mal nachfragen und telefonsich klären.
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
Grüße
- Kann sie Frau A und Frau B noch nachträglich Mängel mitteilen und die Kosten für die Beseitigung von der Kaution abziehen? Hätte sie die Wohnung bei Übergabe nicht genauer angucken müssen? Und müssten die Mieter nicht die Chance bekommen, diese selbst zu beseitigen
Hi, das kann die VM nicht!
Wenn sie bei Wohnungsübergabe ohne Protokoll keine Mängel fest gestellt hat, kann sie nicht irgendwann Mängel feststellen u.geltend machen.
Ja, sie hat 1/2 Jahr Zeit d. verzinste Kaution zurück zu zahlen.
MfG ramses90.