Hallo,
eine Wohnung wurde an die Vermieter zurückgegeben. Bis auf 3 Punkte läuft eigentlich alles glatt. Aufgrund aufwändiger Arbeiten vor Übergabe ärgern die 3 Punkte:
Laut Mietvertrag sind „…die gemieteten Wohnräume…nach Beendigung des Mietverhältnisses in einwandfrei gereinigtem Zustand zurückzugeben, dies gilt insbesondere für Fenster und Fensterrahmen, Türen und Türrahmen, Heizkörper, Sanitäreinrichtungen, Fließen sowie der Böden.“ Was ist nun „einwandfrei gereinigt“? Jeder Raum wurde gekehrt und einen Tag vor der Übergabe nochmal gewischt. Insbesondere in Küche und Bad wurden die Fließen regelrecht gescheuert. In der Küche hatten sich an Ecken, wo während der Mietzeit Möbelstücke standen und aufgrund der Oberflächenstruktur der Fließen, etliche „Dreckflecke“ gebildet. Diese konnten weitestgehend entfernt werden, trotzdem ist bei genauem Hinschauen aber natürlich noch etwas zu erkennen. Da der Mieter nach dem Reinigen aber auch noch durch die Wohnung laufen musste (Licht ausschalten, Heizung prüfen), waren natürlich noch leichte Spuren seiner Schuhe zu erkennen. Auch die vor 14 Tagen geputzten Fenster waren nun nicht mehr so schön anzuschauen. Dies lag aber vor allem an dem seit einer Wochen anhaltenden Winterwetter und dem Beschlagen der Fenster. Die Vermieter wollen nun eine professionelle Reinigung beauftragen. Ist dies rechtens? Bedeutet „einwandfrei“, dass man mit einem weißen Handschuh durch die Räume gehen muss/darf? Es sei hier angemerkt, dass in 2 Monaten die nächsten Mieter einziehen. Es ist davon auszugehen, dass sie eigene Möbel mitbringen und damit ein außerordentlich hoher Reinigungsaufwand überzogen scheint.
Von 4 Wohnungsschlüsseln ist den Mietern einer abhanden gekommen. Laut Übergabeprotokoll erhielten die Mieter 4 Schlüssel erhalten, aber es kann nicht mehr geklärt werden, wo er 4. aufbewahrt wurde/wird. Ist es rechtens, dass der Vermieter nun die Schließanlage auf Mieterkosten wechseln darf (10 Wohnungen in einem Mietshaus - Schlüssel war für Haus-, Keller- und Wohnungstür)? Wäre es nicht ausreichend, einen Schlüssel nachfertigen zu lassen und die Mieter geben z. B. eine Eidesstattliche Versicherung ab, dass sie diesen 4. Schlüssel nicht mehr besitzen bzw. weitergegeben haben?
Der Mietvertrag endete am 30.11. Ursprünglich sollte die Übergabe am 28.11. stattfinden. Da die Renovierung/Reinigung der Wohnung bis dahin nicht geschafft werden konnte, bitten die Mieter um Verlegung des Termines und schlagen den 30.11. vor. Aus Zeitgründen (und auch persönlichen Gründen) wurde allerdings eine Übergabe am 05.12. vereinbart. Dabei wurde telefonisch darauf hingewiesen, dass die Nebenkosten auch bis dahin vom Mieter zu tragen wären. Dem wird zugestimmt. Am neuen Übergabetermin wird den Mietern für die 5 „zusätzlichen“ Tage eine Kaltmiete von 23,65 EUR präsentiert, die „freundlicherweise“ auf 23 EUR gesenkt wurde. Müssen die Mieter für die 5 Tage die Kaltmiete bezahlen, obwohl der späte Übergabetermin aufgrund des Vermieterwunsches zu Stande kam?