Wohnungsübergabe - Reinigung u.a

Hallo,
eine Wohnung wurde an die Vermieter zurückgegeben. Bis auf 3 Punkte läuft eigentlich alles glatt. Aufgrund aufwändiger Arbeiten vor Übergabe ärgern die 3 Punkte:

Laut Mietvertrag sind „…die gemieteten Wohnräume…nach Beendigung des Mietverhältnisses in einwandfrei gereinigtem Zustand zurückzugeben, dies gilt insbesondere für Fenster und Fensterrahmen, Türen und Türrahmen, Heizkörper, Sanitäreinrichtungen, Fließen sowie der Böden.“ Was ist nun „einwandfrei gereinigt“? Jeder Raum wurde gekehrt und einen Tag vor der Übergabe nochmal gewischt. Insbesondere in Küche und Bad wurden die Fließen regelrecht gescheuert. In der Küche hatten sich an Ecken, wo während der Mietzeit Möbelstücke standen und aufgrund der Oberflächenstruktur der Fließen, etliche „Dreckflecke“ gebildet. Diese konnten weitestgehend entfernt werden, trotzdem ist bei genauem Hinschauen aber natürlich noch etwas zu erkennen. Da der Mieter nach dem Reinigen aber auch noch durch die Wohnung laufen musste (Licht ausschalten, Heizung prüfen), waren natürlich noch leichte Spuren seiner Schuhe zu erkennen. Auch die vor 14 Tagen geputzten Fenster waren nun nicht mehr so schön anzuschauen. Dies lag aber vor allem an dem seit einer Wochen anhaltenden Winterwetter und dem Beschlagen der Fenster. Die Vermieter wollen nun eine professionelle Reinigung beauftragen. Ist dies rechtens? Bedeutet „einwandfrei“, dass man mit einem weißen Handschuh durch die Räume gehen muss/darf? Es sei hier angemerkt, dass in 2 Monaten die nächsten Mieter einziehen. Es ist davon auszugehen, dass sie eigene Möbel mitbringen und damit ein außerordentlich hoher Reinigungsaufwand überzogen scheint.

Von 4 Wohnungsschlüsseln ist den Mietern einer abhanden gekommen. Laut Übergabeprotokoll erhielten die Mieter 4 Schlüssel erhalten, aber es kann nicht mehr geklärt werden, wo er 4. aufbewahrt wurde/wird. Ist es rechtens, dass der Vermieter nun die Schließanlage auf Mieterkosten wechseln darf (10 Wohnungen in einem Mietshaus - Schlüssel war für Haus-, Keller- und Wohnungstür)? Wäre es nicht ausreichend, einen Schlüssel nachfertigen zu lassen und die Mieter geben z. B. eine Eidesstattliche Versicherung ab, dass sie diesen 4. Schlüssel nicht mehr besitzen bzw. weitergegeben haben?

Der Mietvertrag endete am 30.11. Ursprünglich sollte die Übergabe am 28.11. stattfinden. Da die Renovierung/Reinigung der Wohnung bis dahin nicht geschafft werden konnte, bitten die Mieter um Verlegung des Termines und schlagen den 30.11. vor. Aus Zeitgründen (und auch persönlichen Gründen) wurde allerdings eine Übergabe am 05.12. vereinbart. Dabei wurde telefonisch darauf hingewiesen, dass die Nebenkosten auch bis dahin vom Mieter zu tragen wären. Dem wird zugestimmt. Am neuen Übergabetermin wird den Mietern für die 5 „zusätzlichen“ Tage eine Kaltmiete von 23,65 EUR präsentiert, die „freundlicherweise“ auf 23 EUR gesenkt wurde. Müssen die Mieter für die 5 Tage die Kaltmiete bezahlen, obwohl der späte Übergabetermin aufgrund des Vermieterwunsches zu Stande kam?

Hallo.

zu 1)

Die Rechtsprechung stellt keine überzogenen Anforderungen. Die Wohnung sollte einfach nicht verdreckt sein. Wenn aber tatsächlich noch Dreckflecken auf den Fliesen sichtbar sind, sollte man diese entfernen und auch die Fenster sollten nicht vor Dreck stehen. Das hängt aber wirklich vom Einzelfall ab.

zu 2)
Der Vermieter kann die Anlage auszutauschen, weil nie ausgeschlossen werden kann, dass der Mieter noch einen Schlüssel hat und er dann in die Wohnung nach Mietende eindringt. Das schuldet er bereits dem Nachmieter, der kein Interesse daran hat, dass irgendwelche Personen vielleicht noch in Besitz der Schlüssel zu seiner Wohnung sind.

zu 3)
Das ist eine Beweisfrage. Wenn der Mieter beweisen kann (Zeugen, Schriftstücke), dass die späte Übergabe durch den Vermieter verschuldet wurde, dann geht das zu Lasten des Vermieters. Möglicherweise wurde aber bereits verbindlich ein Termin zur Übergabe festgelegt, den der Mieter abgesagt hat - dann schuldet der Mieter die 5 Tage.

…huch…das ist viel auf einen Schlag…die Wohnräume müssen Besensauber sein…da dürfte es keine Probleme geben…immer der verlorene Schlüssel…mit der Übergabe der Schlüssel geht auf den Mieter die Pflicht über, alle ihm überlassenen Schlüssel sorgfältig aufzubewahren und bei Verlußt eines Schlüssels, dieses sofort dem Vermieter zu melden. Der Vermieter hat ein Interesse daran, das sein Eigentum geschützt bleibt und der Mieter hat die vertragliche Nebenpflicht, die Interessen des Vermieters zu wahren.
Bei Verlußt des Wohnungsschlüsseln muß umgehend ein neuer Schließzylinder eingebaut werden.
(Empfehlung: sofort nach Einzug in die neue Wohnung einen eigenen Schließzylinder einbauen) Einem Nachmieter kann es nicht zugemutet werden in einer Wohnung zu leben zu der ein Unbekannter Dritter (etwa ein Dieb) einen Schlüssel hat.