Ein guter Bekannter wird demnaechtst umziehen! Laut Mitvertrag soll die Wohnung renoviert uebergeben werden! Ich habe mal gelesen das es eine Gesaetzesaenderung gab nachdem eine Wohnung nur noch besenrein uebergeben werden muss.
Gild das auch fuer alte Mietvertraege?
Unter welchen vorraussetzungen gield das?
Wenn renovieren muss dann neu Tapeziert werden oder reicht neu streichen?
Wenn der Nachmieter die Renovierung uebernimt, in welchem Finanziellen Ramen muss man das finanzieren?
hi
ich würde das an arbeiten machen,was im mietvertrag steht und unterschrieben wurde.
die regelung bezieht sich auf die „unsinnigen“ renovierungsarbeiten. das sind die, wo im mietvertrag steht, das man das bad alle soundso viele jahre renovieren muss, das schlafzimmer all 3 jahre etc.
z.b.:
wenn aber der vermieter verlangt, das bei auszug die tapeten von den wänden müssen, musst du das eben machen.
Tja, wäre vielleicht für viele Mieter schön, wenn es ein Gesetz gäbe, nachdem man bei Auszug eine Wohnung generell nur noch besenrein übergeben müsste…
1)Wenn es das gäbe, würde es sicher auch für alte Mietverträge gelten
2)die Voraussetzungen wie die Wohnung zu übergeben ist stehen im Mietvertrag
3)regelt der Mietvertrag
4)muss man es finanzieren, wenn der Nachmieter die Renovierung übernimmt? Was steht im Mietvertrag?
Generell kann es Regelungen über Schönheitsreparaturen im Mietvertrag geben, die nichtig sind und daher nicht eingehalten werden müssen. Zu einer Aussage darüber ist aber ein genaues Studium des Mietvertrags nötig. Ich halte es daher für das Zweckmäßigste, Sie wenden sich an den örtlichen Mieterverein.
eine wohnung muss immer bei der übergabe in dem zustand sein, wie es im übergabeprotokoll festgehalten wurde oder wird,
grundsaetzlich werden wohnungen im geweißten zustand übergeben, ausser es wird im mietvertrag eine andere farbe festgeschrieben,
jede wohnung muss immer besenrein übergeben werden unabhaengig von dem zustand der waende,
sofern der belag an den waenden keine schadstellen aufweist, reicht es nach neuester rechtssprechung das sie geweisst werden,
uebernimmt der vermieter oder nachmieter das streichen der waende, muss der mieter die kosten für das aufbringen der weissen farbe inkl. material tragen.
hoffe Dir geholfen zuhaben, bei weiteren fragen melden.
gruss micha
Hallo,
im Normalfall wird eine gemietete Wohnung so zurückgegeben, wie sie übernommen wurde - also
wenn sie nicht frisch gestrichen und/oder tapeziert war, dann reicht das Zugipsen von Dübellöchern.
wenn sie frisch tapeziert war, so wird dieser Zustand wieder erwartet
entscheidend ist auch was im Mietvertrag steht. Es wäre unbillig, vom Mieter eine Renovierung beim Auszug zu verlangen, wenn die Wohnung beim Einzug nicht renoviert war
Das ist meine persönliche Meinung, die sich aber mit der Meinung vieler deckt. Eine Rechtsberatung kann ich aber nicht leisten.
Am Besten ist immer noch, sich mit dem Vermieter zu arrangieren.
Viel Erfolg
GEK