Wohnungsübergabe - Rückbau

Mieter M hat seinen Mietvertrag fristlos gekündigt wegen Lärmbelastung. Dieses wird vom Vermieter nicht anerkannt, trotz umfangreichen Lärmprotokolls. Laut Auskunft eines Rechtsanwaltes müsste das aber Beweis genug sein, zusammen mit den Aussagen von Nachbarn, Verwandten usw.
M schlug dem V drei Termine zur Vorabnahme vor. Keiner wurde eingehalten. V reagierte überhaupt nicht.
M zog aus und gab dem V einen Termin, er sei (Datum) in der Zeit (von-bis) zur Wohnungsübergabe in der Wohnung.
V reagierte nicht.
M schickte V die Wohnungsschlüssel mit Schreiben, dass er vergeblich auf die Abnahme gewartet habe und ihm nun den Schlüssel auf dem Postwege zukommen lässt und dadurch die Wohnung auch aufgibt.

V reagierte nach Wochen:

  1. er fordert die letzten Mieten, da er auf Einhaltung der Kündigungsfrist besteht.
  2. er fordert nun den Rückbau der Wohnung und Rückversetzung in ihren ursprünglichen Zustand.

zu 2: M hat Einbauten und Bodenbelag vom Vormieter übernommen. Im damaligen Übergabeprotokoll steht, dass er dies „auf Verlangen“ des V entfernen muss.

V kam aber weder zur Vorabnahme noch zur Übergabe. Es wurde somit an vier möglichen Terminen nichts verlangt.
Zudem stellte M mehrere Nachmieter, die die Wohnung nahmtlos so übernommen hätten. Diese sein abgesprungen, da V die Wohnung noch wochenlang leer stehen ließ und den möglichen Einzugstermin nach hinten verschob.

Zudem weiß M ja gar nicht, wie der ursprüngliche Zustand ausgesehen hat. Möglicherweise sind die Decken und Böden dermaßen schief, dass es nur durch die Einbauten kaschiert werden konnte.

Frage 1:
Welche Cehncen hat M, tatsächlich mit seiner fristlosen Kündigung durch zu kommen? Kann hier behauptet werden, er habe die Einträge auf dem Lärmprotokoll, welches über 40 Seiten lang ist, frei erfunden?

Frage2:
Wie sieht es mit dem Rückbau aus? Zur Vorabnahme und Endabnahme kam niemand und Nachmieter wurden verprellt.

Vielen Dank für Eure Einschätzungen.

WW

Hallo,

zu 2: M hat Einbauten und Bodenbelag vom Vormieter übernommen.
Im damaligen Übergabeprotokoll steht, dass er dies „auf
Verlangen“ des V entfernen muss.

Ich lese hier nichts von einem „Rückbau“ und einer Wiederherstellung eines vorherigen Zustands, wie auch immer der ausgesehen haben mag. Ich lese nur etwas von der Entfernung der Einbauten und des Bodenbelags.

Ich persönlich würde mich in einem solchen Fall durch ein Gespräch mit einem Anwalt rückversichern (das immer noch günstiger ist als 3 Monatsmieten), dann einfach die Einbauten und den Bodenbelag herausreißen und entsorgen. Was der Vermieter dann mit der nun ziemlich ramponierten Wohnung macht, ist sein Bier.

Schöne Grüße

Petra

Hallo Petra,
danke für Deine Antwort. Im Übergabeprotokoll steht es so, dass auf Verlangen des Vermieters der vorherige Zustand wieder herzustellen ist.
Der Rückbau würde mind. 1000 € kosten und für den Zustand unter den Einbauten kann man nichts, so ein Anwalt.
Allerdings muss man die Löcher zu machen, die durch das Anbringen der Einbauten entstanden sind.
Ja, der Vermieter bekäme eine völlig runter gekommene Wohnung wieder. Aber er vermietet eh nur Nacktwohnungen, an Aufwertungen ist der nicht interessiert.

WW