Wohnungsübergabe und Kautionsrückzahlung

Hallo,

folgendes Problem besteht:
Mieter kündigt und hat eine Frist von 12 Monaten. VM und M einigen sich jedoch darauf, das der M ohne Einhaltung der Frist schon früher aus der Wohnung darf. Bei der Übergabe der Wohnung (leider ohne Protokoll, nur Schlüsselübergabe) wurde vereinbart, das der M restliche Möbel (1 Kühlschrank und 1 Herd) im Laufe der Tage aus der Wohnung holt und der VM die Kaution bei der Abholung bar übergibt. Da aber noch Nebenkostenrechnung offen ist, wird mündlich abgesprochen, das 50-€ vom VM einebehalten werden. Dies entspreche der zu erwartenten NK-Abrechnung. Nun hat der M nur teilweise seine Sachen aus der Wohnung (nur so viel, wie in das Auto passten) geholt. Zurück blieben einige Kleingegenstände wie Werkzeugkasten und Blumenöpfe. Der VM begann mit der Renovierung und hat diese Gegenstände im Zuge der Arbeiten entsorgt. Nun will der VM keine Kaution zurückzahlen, da er ja Arbeit mit der Entsorgung hatte. (na ja, er hat keine Entrümpelungsfirma geholt, sondern hat sie einfach in Eigenregie in den Container gekloppt!) Wie kann man nun vorgehen? Hat der VM nicht eine Art "Obhutspflicht gegenüber den Gegenständen, obwohl es offensichtlich „Sperrmüll“ ist? Und hätte er nicht wenigstens telefonisch Bescheid geben können, wenn er sie entsorgt? Oder kann man einfach nur „Danke fürs Wegräumen sagen“, seine Nebenkostenabrechnung einfordern und dann die Kaution abmahnen?

Sorry, für den langen Text, aber das ist ein wirklich verzwickter Fall, zumal alles immer nur mündlich abgemacht wurde. Aber vllt. kann mir ja jemand weiterhelfen?
Grüßle
Cat

Hallo,

folgendes Problem besteht:
Mieter kündigt und hat eine Frist von 12 Monaten. VM und M
einigen sich jedoch darauf, das der M ohne Einhaltung der
Frist schon früher aus der Wohnung darf. Bei der Übergabe der
Wohnung (leider ohne Protokoll, nur Schlüsselübergabe) wurde
vereinbart, das der M restliche Möbel (1 Kühlschrank und 1
Herd) im Laufe der Tage aus der Wohnung holt und der VM die
Kaution bei der Abholung bar übergibt. Da aber noch
Nebenkostenrechnung offen ist, wird mündlich abgesprochen, das
50-€ vom VM einebehalten werden. Dies entspreche der zu
erwartenten NK-Abrechnung. Nun hat der M nur teilweise seine
Sachen aus der Wohnung (nur so viel, wie in das Auto passten)
geholt. Zurück blieben einige Kleingegenstände wie
Werkzeugkasten und Blumenöpfe. Der VM begann mit der
Renovierung und hat diese Gegenstände im Zuge der Arbeiten
entsorgt. Nun will der VM keine Kaution zurückzahlen, da er ja
Arbeit mit der Entsorgung hatte.

Ohne Zustimmung des Mieters durfte der Vermieter das fürden Vermieter „fremde Eigentum“ nicht entsorgen; erfüllt u.a. den Straftatbestand des Diebstahl, Unterschlagung und/oder Sachbeschädigung etc.
Der Vermieter kann sich auch nicht auf ein evtl. Mietpfandrecht berufen, da ja keine Mietrückstände etc.

(na ja, er hat keine

Entrümpelungsfirma geholt, sondern hat sie einfach in
Eigenregie in den Container gekloppt!) Wie kann man nun
vorgehen? Hat der VM nicht eine Art "Obhutspflicht gegenüber
den Gegenständen, obwohl es offensichtlich „Sperrmüll“ ist?

Sperrmüll ist nur dann Sperrmüll und für "Fremde " „freigegeben“, wenn frühestens am Abend vor dem offiziellen Abholtag für Sperrmüll dieses auf die Straße gestellt wird…
Auch Sperrmüll ist immer noch ihr Eigentum,…
Man könnte den Vermieter in einem vernünftigen Telefonat auf die „rechtliche“ Situation hinweisen und hätte damit ein „Argument“, dass der Vermieter noch offene Zahlungen an Sie direkt auszahlt, um für „Ihn“ die Angelegenheit zu bereinigen.
Meiner subjektiven Rechtsauffassung nach liegt hier, wie oben erwähnt, strafbares Handeln des Vermieters vor…
Mfg
peter

Und hätte er nicht wenigstens telefonisch Bescheid geben
können, wenn er sie entsorgt? Oder kann man einfach nur „Danke
fürs Wegräumen sagen“, seine Nebenkostenabrechnung einfordern
und dann die Kaution abmahnen?

Sorry, für den langen Text, aber das ist ein wirklich
verzwickter Fall, zumal alles immer nur mündlich abgemacht
wurde. Aber vllt. kann mir ja jemand weiterhelfen?
Grüßle
Cat