Wohnungsübergabe und nachforderungen

Hallo,

wenn jemand aus einer wohnung auszieht und macht mit der Hausverwaltung ein übergabeprotokoll. In dem Protokoll wird nichts eingetragen und die einzelnen abschnitte werden durchgestrichen um evt.nachtragen zu verhindern.

Also übergeben ohne Mängel.Wenn nun der Vermieter nach sagen wir genau 6 Monaten sich weigert die Kaution auszuzahlen weil er nach einer Reinigung einen emaile schaden an der Badewanne und einen Haarriss im Waschbecken gefunden hat.Und auch die Verkalkte Dusche angeblich mit einem Hochdruckreiniger musste reinigen lassen.

Wie sollte man sich dann als Mieter verhalten und wie würdet ihr das rechtlich einschätzen?

Gruß

Dieter

Hallo,

Ebenfalls hallo,

wenn jemand … auszieht und macht … ein übergabeprotokoll.

Also übergeben ohne Mängel.

Sehr gut - für den Mieter. Wenn Mängel erst 6 Monate nach Erstellung eines Protokolls über Mängelfreiheit festgestellt werden, hat der Vermieter vermutlich ein Beweisproblem, von wem die Mängel verursacht sind. Und er hätte dem Mieter ohnehin zunächst anbieten müssen, die Mängel selbst zu beseitigen.

Wie sollte man sich dann als Mieter verhalten und wie würdet
ihr das rechtlich einschätzen?

Meine Empfehlung wäre, den Vermieter mit einem freundlichen Hinweis auf das Übergabeprotokoll in Verzug zu setzen und die Zahlung mit eng gesetzter Frist von nicht mehr als 14 Tagen einzufordern.

*Glaskugel ein*
Als nächstes fällt dem Vermieter vermutlich ein, dass ja noch Betriebskostennachzahlungen fällig werden könnten.
*Glaskugel aus*

Natürlich wäre es gut, wenn die Kaution auf einem Konto getrennt vom Vermögen des Vermieters liegen würde (was nach Gesetz Pflicht ist, aber wo kein Kläger ist…). Es ist ja nicht auszuschließen, dass der Vermieter die Kaution „verfrühstückt“ hat und jetzt zufällig gerade „klamm“ ist.

Wäre das hier kein fiktiver Fall und der Mieter hätte eine RSV über Mietrecht, wäre ein Gang zum Anwalt hilfreich, um Formulierungsschwächen auszuschließen.

Gruß, Heiko