Guten Abend!
Möchten folgende Situation hier gerne zur Diskussion stellen:
Eine von privat gemietete Wohnung wurde fristgerecht am 30.06.2008
zum geplanten Auszug Ende September gekündigt. Die Kündigung wurde
von Seiten des Anwalts des Vermieters in der Zwischenzeit bestätigt
und akzeptiert.
Wie üblich, wurde dem Vermieter, von Seiten des Mieters, die
Durchführung einer Wohnungsabnahme per Übergabeprotokoll
vorgeschlagen. Mit Schreiben des Anwalts wurde nun darauf
verzichtet! Der Vermieter will zusammen mit seinem Anwalt die
Wohnung erst nach Auszug des Mieter, also ohne dessen Beisein
besichtigen! Die Absicht des Vermieters wird die sein, angeblich
vorhandene Schäden im Nachhinein zu reklamieren und gegen die Kaution
zu verrechnen!
Wie kann man sich gegen eine solche Vorgehensweise im Voraus schützen?Theoretisch könnten unter diesen Umständen Mängel wie z.B. ein Defekt des Kühlschranks quasi sogar „durch eigene Nachhilfe verursacht werden“!
Gibt es Wege und Möglichkeiten, damit es zu solchen Auseinandersetzungen nicht kommen muss?
Wer kann was zu diesem Thema mitteilen?
Da gibt es garnichts zu Diskutieren, dass ist nicht rechtens, was der Amwalt schreibt.
Du warst schliesslich Mieter dieser Wohnung und du musst die Möglichkeit haben Stellung dazu zu nehmen.(Wenn Schäden zu finden sind)
Überhaupt generell…
gruß Claire
PS: Ist für mich total unverständlich, die Art und Weise vom Anwalt!
Gibt es Wege und Möglichkeiten, damit es zu solchen
Auseinandersetzungen nicht kommen muss?
Wer kann was zu diesem Thema mitteilen?
Ich halte es für schwierig, eine nachträgliche Forderung ohne eine vernünftige Wohnungsübernahme mit Protokoll, durchzusetzen. Wenn man mit so einer Vorgehensweise vor Gericht Recht bekommt, würde ich mich schon sehr wundern. Auch die Tatsache, dass ein vom VM beauftragter Anwalt dabei ist, ändert da meiner Meinung nach nicht viel. Allerdings kann man zur Vorbeugung ja selbst die Wohnung dokumentieren. Dazu macht man jede Menge Bilder und begeht die Wohnung selbst mit Zeugen. Wenn man ganz sicher gehen will (und die Kosten nicht scheut) kann man auch einen Notar beauftragen, die Wohnung in Augenschein zu nehmen.
Da gibt es garnichts zu Diskutieren, dass ist nicht rechtens,
was der Amwalt schreibt.
Du meinst also, der VM sei verpflichtet die Besichtigung im Beisein des Exmieters durchzuführen, sofern dieser das verlangt? Hast Du dafür auch eine Quelle?
Du warst schliesslich Mieter dieser Wohnung und du musst die
Möglichkeit haben Stellung dazu zu nehmen.(Wenn Schäden zu
finden sind)
Diese Möglichkeit wird ihm doch auch nicht genommen, oder?
Moin,
bin kein Anwalt:
Verliert der VM nicht seine Rechte, wenn er die Schlüssel entgegennimmt? Dann kann er hinterher feststellen was er will und mit wem er will.
Dokumentieren würde ich den Zustand trotzdem. Und mich bei jemand erkundigen (Mieterverein, RA)der etwas davon versteht und nicht nur irgendwo im Internet.
Verliert der VM nicht seine Rechte, wenn er die Schlüssel
entgegennimmt?
das wäre ja prima, dann könnte man ihm die Schlüssel z.B. beim Aldi an der Kasse einfach zuwerfen und wäre alle seine Sorgen los.
Nee, so läuft das natürlich nicht. Erst die Unterschrift unter dem Übergabeprotokoll ist interessant. Und bei verdeckten Mängeln schützt nicht mal die in jedem Fall.
das wäre ja prima, dann könnte man ihm die Schlüssel z.B. beim
Aldi an der Kasse einfach zuwerfen und wäre alle seine Sorgen
los.
Nee, so läuft das natürlich nicht. Erst die Unterschrift unter
der Schlüsselübergabe ist interessant.
Ich zitiere mal noch aus dem Eingangsposting:
Wie üblich, wurde dem Vermieter, von Seiten des Mieters, die
Durchführung einer Wohnungsabnahme per Übergabeprotokoll
vorgeschlagen. Mit Schreiben des Anwalts wurde nun darauf
verzichtet!
Erst die Unterschrift unter
der Schlüsselübergabe ist interessant.
Nö. Die bestätigt genau die Schlüsselübergabe. Erst das Wörtchen Übergabeprotokoll macht ein Übergabeprotokoll daraus.
Ich zitiere mal noch aus dem Eingangsposting:
Wie üblich, wurde dem Vermieter, von Seiten des Mieters, die
Durchführung einer Wohnungsabnahme per Übergabeprotokoll
vorgeschlagen. Mit Schreiben des Anwalts wurde nun darauf
verzichtet!
Also liegt der Verzicht sogar schriftlich vor.
Nur der Verzicht auf eine gemeinsame Wohnungsabnahme. Sonst nichts.
Es könnte doch zum Beispiel passieren, dass es Differenzen bei einer Wohnungsübergabe gibt. Dann macht jeder sein eigenes Protokoll, macht Fotos, schreibt Zeugenaussagen etc. Und keiner unterschreibt das Übergabeprotokoll des jeweils anderen. Der Schlüssel wird aber trotzdem übergeben und dies auch schriftlich bestätigt. Was genau spricht nun dafür, dass mit der Unterschrift unter diese Bestätigung automatisch das Übergabeprotokoll (und welches?) unterzeichnet wurde?
Moin,
wie bereits geschrieben:
Ich würde in dieser Angelegenheit rechtlichen Beistand suchen und mich auf Äußerungen im Internet in keiner Weiße verlassen.
das mit den Übergabeprotokollen ist ja so 'ne Sache. Kenn jemanden, bei dem wurde im Nachhinein von Seiten des VM einfach gestrichen und abgeändert, die Kopie wurde sogar von der bestimmten Stelle (Strom) anerkannt.Sind solche Unterschriften und Übergabeprotokolle denn wirklich was wert?
Gruß Fray
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
habe deine frage oben zu spät gesehen, aber du hast dies hier ja gefunden. Ich bin allerdings kein Rechtsanwalt. Falls ich mit meiner Vermutung falsch liege, wird sicher noch jemand ein fettes Veto einlegen.
Agnes
also das geht dann für mein Empfinden schon Richtung
Urkundenfälschung.
das halte ich für falsch, denn wer da auch immer drin rumgemalt hat, wird es sicher nicht so gemacht haben, dass es möglichst nicht auffällt und somit für ein Original gehalten wird. http://de.wikipedia.org/wiki/Urkundenf%C3%A4lschung
Aber das ist hier eh’ im falschen Brett.
Und ob der Stromanbieter den geänderten oder den originalen Wert anerkennt, ist doch dessen Problem - seit wann ist denn diese Entscheidung in einem Rechtsstaat endgültig? Wenn man meint, die besseren Beweise zu haben, kann man doch jederzeit dagegen vorgehen.
Guten Abend auch,
angesichts der hier geschilderten Unsicherheit bzw. fehlender bekannter Rechtsgrundlagen mein Vorschlag:
Ich würde dem Vermieter den Erhalt des Schreibens von seinem Anwalt hinsichtlich Verzicht auf gemeinsame Übergabe bestätigen und ihm i.S. einer Nachfrist die Gelegenheit einer gemeinsamen Übergabe spätestens zum Ende des Mietverhältnisses 24.00 Uhr setzen. Einschreiben Rückschein. Dies entspräche einer Verzugsetzung bzw. Ankündigung einer letzten Frist.
Gefahrübergang für die Wohnung wird wohl am darauffolgenden Tag 0.00 Uhr sein.
Alles weitere ist Sache des Vermieters. Mehr kannst du nicht tun.