Hallo,
ich bin aus meiner alten Wohnung nach 1 Jahr ausgezogen.
Bei der Übergabe wurden alle Mängel der Wohnung aufgeschrieben. Aber damals bei meinem Einzug wurde keine Mängelliste verfasst. Nun unterstellt mir der Vermieter alle Mängel die jetzt festgestellt wurden, selbst verschuldet zu haben.
Der Vermieter schenkt mir kein Glauben, ich denke sogar er will mich bewusst ausnehmen.
Wenn er nun kein Beweiss hat, dass die Wohnung bei Einzug keine Mängel hatte steht dann jetzt nicht „Aussage gegen Aussage“ ?
Würden meine Bekannten auch als Augenzeugen gelten ?
Wenn im Mietvertrag „Renovierung bei Einzug“ steht, müssen dann bei Ausszug Wandbilder überstrichen werden ?
Vielen Dank für eure Hilfe !
freundliche Grüße
Thomas
Hallo Thomas,
ich glaube, dass du da schlechte Karten hast, da alle Mängel schon bei der Übernahme notiert werden müssten und solten. Ist das nicht geschehen, gilt die Wohnung als Mängelfrei übernommen und muß auch Mängelfrei wieder an den Vermieter übergeben werden. Dazu gehören auch Wandbilder, soviel ich weiß. Diese entsprechen nicht jedem Geschmack und sind dadurch nicht unbedingt Wohnwertsteigernd.
Die Forderung des Vermieters hat somit nichts mit der jetzt so hart umkämpften Renovierungspflichtklausel zu tun, wonach jeder bei Auszug zu renovieren hat.
Die Einbringung von Zeugen wird bei dem Vermieter keinen Eindruck hinterlassen. das ist dann eher eine Sache wenn es zum Rechtsstreit kommt. Diese Aussagen kann man dann beglaubigen lassen, kostet aber.
Bitte beachte auch, dass der Vermieter in solchen Situationen sich auch schwer tun kann, Kautionen wieder auszuhändigen oder vieleicht eine dringend benötigte Mietschuldenfreiheitsbestätigung auszustellen.Das wird dann alles gerne verschleppt. Der gütliche Weg ist immer der Beste.
Sollte der Aufwand für die Mängelbefreiung extrem hoch sein, dann empfehle ich einen Mietrechtsanwalt ( Rechtschutz ist wichtig, dass kann kosten ).
Leider ist meine Info nicht zum Vorteil für dich, aber ich hoffe, es hat trotzdem geholfen.
Gruß Jens
Oje,
bist du dir absolut sicher, dass kein Übergabeprotokoll = keine Mängel bedeutet ?
Weil dann habe ich dem Vermieter einen Freifahrtsschein ausgestellt.
Den die alte Wohnung ist kein Neubau oder ähnliches, sondern hatte viele viele Mängel bei Einzug.
Solange ich meine Kaution irgendwann wieder bekomme und keine Kosten auf mich zu kommen, ist mir alles egal. Da eine neue Wohnung habe ich schon und jetzt will nur meine Ruhe.
Er setzt jetzt sogar noch einen drauf und zwar ist jetzt abgeplatzter Lack in den Türrahmen aufgefallen.
Dieser Mangel wurde nicht bei der Übergabe vermerkt!
Das kann doch nicht Rechtens sein, da es kein versteckter Mangel ist und jetzt auch nach meinem Auszug beschädigt worden sein kann.
Vielen Dank für deinen Beistand !
Grüße Thomas
Ich denke, Du hast schlechte Karten. Mann sollte bei Einzug immer alle Mängel dokumentieren. Wenn Du bei Auszug die Mängelliste unterschrieben hast, hat der Vermieter gute Karten, die Mängel auf Deine Kosten beheben zu lassen.
Wenn Du die Wohnung unrenoviert übernommen hast, und das im Mietvertrag steht, denke ich kannst Du die Wohnung auch unrenoviert, mit Wandbild verlassen.
Anbei noch einige Internetadressen: http://www.rechtbekommen.de/miete/fkuend.html
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/compiled/Mietr…
http://www.dejure.org
Gruß
Gerhard
Hallo Thomas,
was heißt absolut sicher ? Dann wäre ich ja Rechtsanwalt und könnte mein Geld einfacher verdienen. Das ist mir halt nur so bekannt. Fakt ist aber folgendes:
1.) Wenn du die Wohnung übernommen hast und keine Fehler oder Mängel angezeigt oder vermerkt hast, dann sind alle Mängel, offensichtlich oder nicht, erst einmal dein Part. Wenn du die Beseitigung nicht ausführen willst, dann wird der Vermieter diese Aufgaben einem Fachgewerk übergeben und die Kosten dafür von der Kaution abziehen oder bei Verbrauch der Kaution von Dir einklagen. Somit ist der Gedanke mit dem Freifahrtsschein garnicht so abwegig.
Wenn die Mängelfeststellung mit dem Lack an der Tür nach Wohnungsübernahme festgestellt wurde, dann hat er jetzt ein ähnliches Problem wie du. Er muß jetzt beweisen, dass du der Verursacher bist, genauso wie du beweisen mußt, dass du die Mängel, die bei der Übernahme festgestellt wurden, nicht von Dir sind.
Dieser Versuch des Vermieters ist möglicherweise ein gutes Argument bei einem Rechtsstreit.
Ist den das Übernahmeprotokoll bei der Abnahme der Wohnung in deinem Beisein erfolgt oder nach Übergabe der Schlüssel ? Das wäre auch noch ein wichtiger Aspekt.
Gruß Jens
Sorry, wollte dich nicht anzweifeln…
bin nur unsicher wie ich das hinbekomme, so ohne Rechtschutz… 
Ja die Übergabe wurde mit mir zusammen gemacht, dabei hat der Vermieter 1mal Schlüssel bekommen und 1mal sollte ich behalten (da er ja gleich sagte das ich ausbessern soll).
Das Protokoll habe ich unterschrieben, bin ich damit schon hoffnungslos verloren?
Hallo Thomas,
erst einmal habe ich das nur aus Scherz gemeint mit dem Rechtsanwalt, ich wußte schon, dass du mich nicht anzweifeln wolltest. Du weißt ja , dass die Informationen von mir nur aus eigenen Erfahrung und Erkenntnissen resultieren.
Und nun zu deiner frage mit der Hoffnungslosigkeit. Ich fürchte, dass du auf jeden Fall alle Mängel beseitigen mußt, die du auf dem Abnahmeprotokoll gegen gezeichnet hast. Da du aber auch über ein Exemplar verfügst würde ich mir einfach ein Kostenangebot von einem freien Handwerker ( Renovierung nach Hausfrauenart ) holen und, wenn erträglich, dann ausführen lassen. Das ist bestimmt günstiger, als wenn der Vermieter jemanden beauftragt.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass jegliche Schäden, die nicht im Protokoll aufgeführt sind, auch nicht deiner Pflicht zur Herstellung der Wiedervermietbarkeit unterliegen. Das hätte er bemängeln müssen, als die Abnahme war, jetzt ist zu spät. Was hälst du den vom Mieterverein ? Die kosten zwar auch regelmäßig Geld, ab kein Vergleich zum Anwalt. Und die können dir sagen, was du wirklich ausführen mußt.
Gruß Jens
)
ja hatte ich auch schon überlegt, zumal wenn der Vermieter immer mehr Sachen will.
So war ich mich nicht sicher, ob ich die Reperaturen mache und mir das Geld für den Mieterbund spare.
Sagen wir mal Reperatur kostet mich 200 € und Mieterbund dann auch noch mal 50€ (wenn die auch nichts weiter machen können) dann ist das ja raus geschmissenes Geld.
Aber ich versuch mal bei denen ein kostenlose Auskunft zu bekommen.
Danke dir !