Wohnungsübergabe

Hallo zusammen, ich bräuchte mal eine Info bezüglich der Wohnungsübergabe bei Ende des Mietvertrages meiner Mutter. In dem Mietvertrag von 1986 steht, das die Wohnung in einem
gereinigtem Zustand zu übergeben ist.
Was heißt das wohl?
Könnte „kompl.renoviert übergeben“ heißen, oder eben „nur gereinigt“?

Gruß
Peter

Hallo Peter

Hallo zusammen, ich bräuchte mal eine Info bezüglich der
Wohnungsübergabe bei Ende des Mietvertrages meiner Mutter. In
dem Mietvertrag von 1986 steht, das die Wohnung in einem
gereinigtem Zustand zu übergeben ist.
Was heißt das wohl?
Könnte „kompl.renoviert übergeben“ heißen, oder eben „nur
gereinigt“?

Im allgemeinen bedeutet das „besenrein“, d.h. bei Parkettböden eben mit dem Besen gewischt und bei Teppichen staubsaugen und (meistens) shamponiert.

Liebe Grüsse
Moni :smile:

Hi Peter,

sehe aber nach, ob Schönheitsreparaturen (Wände streichen…) gemacht werden mussten und in welchem Abstand. Und, ganz wichtig, ob du die letzten Malerarbeiten auch nachweisen kannst (Rechnungen für Material z.B.). Außerdem muß sowieso alle Technik in benutzbarem Zustand sein und nicht „abgewohnt“. Neu soll die Wohnung ja nicht aussehen. Extra renovieren brauchst du nicht.

Gruß
André

Hallo Peter,

in gereinigten Zustand bedeutet, dass die Wohnung sauber zu überlassen ist.

Schau bitte mal im Mietvertrag nach. Dort ist sicher geregelt, dass die Schönheitsreparaturen alle 3 Jahre in den Nassräumen ( Küche, Bad, WC ) und in den Wohn- und Schlafräumen alle 5 Jahre und in allen übrigen Räumen 7 Jahre vorgenommen werden müssen. Ist dies dort so vereinbart, musst Du prüfen, ob Deine Mutter bisher diesen Verpflichtungen nachgekommen ist. Wenn nicht muss notfalls komplett renoviert werden. Bitte beachten, dass hier auch Innentüren, Innenfensterrahmen, Holzteile wie Einbauschränke und Heizkörper betroffen sein können.

Grüsse Günter

Hallo zusammen, ich bräuchte mal eine Info bezüglich der
Wohnungsübergabe bei Ende des Mietvertrages meiner Mutter. In
dem Mietvertrag von 1986 steht, das die Wohnung in einem
gereinigtem Zustand zu übergeben ist.
Was heißt das wohl?
Könnte „kompl.renoviert übergeben“ heißen, oder eben „nur
gereinigt“?

Grüsse Günter

Hallo Andre,

damit kein Missverständnis aufkommt.

sehe aber nach, ob Schönheitsreparaturen (Wände streichen…)
gemacht werden mussten und in welchem Abstand. Und, ganz
wichtig, ob du die letzten Malerarbeiten auch
nachweisen kannst (Rechnungen für Material z.B.).
Außerdem muß sowieso alle Technik in benutzbarem Zustand sein
und nicht „abgewohnt“.

Die Technik z.B. Fenstergriffe, Wasserhahnen, Duschschläuche müssen zwar funktionieren. Die Mietverträge aus dem Jahre 1986 enthalten aber keinerlei Regelungen zu den Kleinreparaturen. Diese Form ist erst zu Beginn 1990 in der Rechtssprechung genau geregelt worden und wenn nicht nachträglich der Mietvertrag geändert wurde, dürfte keine Kleinreparaturklausel rechtswirksam vereinbart sein. Insoweit haftet der Vermieter mangels gelztender Vereinbarung. Ausnahme : vorsätzliche und grob fahrlässige Schäden.

Neu soll die Wohnung ja nicht aussehen.
Extra renovieren brauchst du nicht.

Dieser Meinung stimme ich keineswegs zu. Sie hält auch nicht vor Gericht stand. Die Quotenklausel hat sich bei Altverträgen durchgesetzt, auch wenn diese so nicht vereinbart ist. Vor allem muss dieser Punkt dem Gesichtspunkt der Widersprüchlichkeit gem. ABGB entsprechen, wenn nichts zu tun ist. Dies ist in allen Altverträgen bei den Schönheitsreparaturen nicht der Fall. Probleme tauchen nur auf, wenn Vermieter handschriftlich noch Änderungen vorgenommen haben.

Das Problem der Altverträge - bis 1970 vereinbart - sodann jener, die bis 1985 vereinbart sind und jene, die ab 1988, 89 können Dir wohl kaum bekannt sein.

Daher kann nicht aus der heutigen Sicht die Frage beantwortet werden. In dieser Zeit gehörte z.B. die Grundsteuer zeitweise nicht zu den Nebenkosten, auch war bis 1989 eine Wohnung mindestens mit einer Spüle einzurichten. Zudem kamen dann in den 80er Jahre dann Versicherungen und Grundsteuer hinzu. Wobei der Gesetzgeber ursprünglich erlaubt hat, die Miete um diesen Betrag höher zu veranschlagen, während sie im sozialen Wohnungsbau stets eine Aussonderung der Nebenkosten verlangt hat, jedoch auch dort untersagt hatte, die Grundsteuer zu berehcnen. Zeitweise mussten in Sozialwohnungen sogar die Vermieter die Malerarbeiten vollständig selbst tragen.

Ab 1991, 1995 und dann erneut 2001 gab es erhebliche Änderungen.

Grüsse Günter

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Hi Günter,

so auführlich war ja nicht gefragt. Grundsätzlich hast du recht, aber so tief in die Materie kann und wollte ich nicht gehen. Aber ich danke dir für die exakten Hinweise. Ich werde mal genau die Lage eroieren müssen, speziell eben der Verträge vor der Wende hier in Ostdeutschland. Wirklich interessant. Hast du vielleicht genaue Texte oder Links? Ich könnte so etwas wirklich für meine Arbeit gebrauchen.

Lieben Gruß
André

Hallo Günter,

das ist auf jedenfall erfüllt. Kurz bevor mein Vater vor 2 Jahren starb, hatten wir die Wohnung komplett renoviert.
Naja, die Heizkörper nicht, aber das nachzuholen ist kein Problem.

Danke für alle antworten.
Peter

Hi Andre,

so auführlich war ja nicht gefragt. Grundsätzlich hast du
recht, aber so tief in die Materie kann und wollte ich nicht
gehen. Aber ich danke dir für die exakten Hinweise. Ich werde
mal genau die Lage eroieren müssen, speziell eben der Verträge
vor der Wende hier in Ostdeutschland. Wirklich interessant.
Hast du vielleicht genaue Texte oder Links? Ich könnte so
etwas wirklich für meine Arbeit gebrauchen.

Die einzelnen Gesetztexte werfen wir nach gewisse Zeit weg. Jedoch haben wir seit 1963 eine Sammlung aller Mietrechtsurteile. Ob der DMB noch in seinen Archiven - zur Dokumentation, wie sich das Mietrecht entwickelt hat, Unterlagen besitzt, müsstest Du dort mal nachfragen.

Grüsse Günter

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