Guten Abend,
ich habe folgende Frage:
Wir hatten vor kurzem die Abnahme unseres EFH von unseren Mietern. Bei Einzug wurde ein Übergabeprotokoll gefertigt und beim Auszug auch. Dieses beinhaltet 8 Seiten. Sämtliche Mängel (fast alles Beschädigungen durch unsachgemäßen Gebrauch etc.) wurden festgehalten. Zum Teil auch dazu Bemerkungen zum richten, also was gemacht werden muss. Die Mieter, also eingetragen sind sie als Ehepaar, haben nicht gemeinsam unterschrieben. Sie waren beide anwesend, mit der Tochter und den Schwiegersohn, welche beide auch ihm Haus gewohnt haben. Der Ehemann hat unterschrieben,die Ehefrau meinte, sie können nicht, da ihre Hand geschient war. Dafür hat ihre Tochter unterschrieben. Zu Hause habe ich noch einmal nachgedacht und mir fiel auf, das auf einem Brief, welchen ich von Ihnen tags zuvor erhielt, sie ordentlich unterschrieben hat, also kein gekritzele oder so. Die Hand ist schon seit 3 Wochen geschient.
Frage 1: Zählt es wenn nur der Ehemann unterschreibt und die Tochter. Mieter laut Vertrag sind beide Eheleute.
Frage 2: Sämtliche Mängel wurden festgehalten, die Mieter selbst haben im Protokoll nichts angemerkt oder vermerken lassen. Gelten die Mängel dann als bestätigt?
Frage 3: Auf dem letzten Blatt steht folgendes:
-" Den Mietern wird zum Nachbessern der Mängel 14 Tage Frist gewährt. Sie sollen den
Vermieter Termine nennen, an welchen sie zum Nachbessern zum Anwesen kommen
möchten, damit die Mieter Zutritt zum Anwesen haben". Gleichzeitig habe ich eine Email mit Lesebestätigung und heute das Gleiche noch einmal per Einschreiben versandt:
Nachbessern der Mängel aus dem Übergabeprotokoll vom…
Sehr geehrte Frau …,
sehr geehrter Herr …,
wie bereits heute bei der Übergabe besprochen und protokolliert, haben Sie 14 Tage, also bis zum …, Zeit die Mängel zu beseitigen.
Bitte teilen Sie uns mit, wann Sie Zutritt zu den ehemaligen Mieträumen benötigen, wir werden diese Ihnen dann persönlich oder durch einen bevollmächtigten Dritten gewähren.
Mit freundlichen Grüßen
Darf ich nach Ablauf der Frist nun selbst die Schäden beheben?
Frage 3: Im Protokoll steht u.a.:
"Fließenspiegel in der Küche wurde von der
Wand entfernt und ein neuer Fließenspiegel
wurde angebracht. Dieser entspricht nicht
dem alten Fließenspiegel. Die neuen Fließen
passen nicht zürn Rest der Küchenbeläge.
Keine Genehmigung für das
Auswechseln des Fließenspiegels vom Vermieter
Bemerkung: Fließenspiegel inklusiv der
Terrakotta Steckdosen muss in
Der gleichen Art und im gleichen
Umfang wieder angebracht
werden."
Dazu muss ich sagen, das die Mieterin mich gefragt hat ob sie den Fließenspiegel auswechseln darf. Ich wollte das nicht, aber sie meinte, sie hätte einen Fließenlegemeister zur Hand und ihr gefallen die Fließen nicht, weil sie nicht zu Ihrer Kücher passen. Fließen waren zu diesem Zeitpunkt 2 Jahre alt. Sie meinte sie hätte schöne Fließen, die passen zu Ihrer Küche. Ich fragte nach, ob sie auch zum Rest der Küche, also Bodenfließen, Wandverkleidung etc. passen, sie bejahte. Sie meinte auch, sie könnte mir die Fließen zeigen. Ich sagte daraufhin, das ich mit meinem Mann sprechen müsste. Später teilte ich ihr mit,dass wir uns darauf geeinigt hätten, das wenn es wirklich von einem Fachmann gemacht wird und die Fließen auch optisch passen, es gemacht werden könnte, sie uns aber erst die Fließen zeigen müsste. Hat sie nicht, sie hat einfach den Fließenspiegel abgerissen und neu was gemacht. Allerdings nicht vom Fachmann und die Fließen passen überhaupt nicht. So etwas hätte ich nie genehmigt UND sie hatte keine schriftliche Genehmigung. Diese wollte ich ihr ja nach ansehen der Fließen geben, falls es wirklich passen sollte. Laut geschlossenem Mietvertrag bedarf es einer schriftlichen Zusage.
Tja, wie ist das jetzt bezüglich des Fließenspiegels?
So, ich bin jetzt schon mal dankbar für jede Antwort.
Danke und Gruß
Isa
)