Wohnungsübergabeprotokoll schon verbindlich?

Naja, etwas blöde geschichte.
Wir wollten eine nGue Wohnung, fanden eine ganz toll, ham schon mit dem Vermieter Übergabeprotokoll gemacht, wo einige Sachen vom Vormieter mit drin stehen, die wir übernommen hätte - z.B. Schrankeinbauten in der Küche.
Den eigentlichen Mietvertrag haben wir aber noch nicht unterschrieben, sondern erst zur Ansicht mitbekommen.
Jetz ham wir mal ein paar Std. in der Wohnung verbracht und gemerkt, dass es uns eigentlich zu laut ist, wegen Schichtdienst und so…
Wie gesagt der Mietvertrag ist noch nicht unterschrieben, aber das übliche Mängel- und Übergabeprotokoll.

Wat nu??
Ist das Protokoll schon irgendwie verbindlich bezüglich der „überlassenen Sachen“ - müssen wir die jetz ausbauen??? Oder ähnliches??

M.

Hallo Mike,

Naja, etwas blöde geschichte.

Da muss ich Dir leider zustimmen.

Wir wollten eine nGue Wohnung, fanden eine ganz toll, ham
schon mit dem Vermieter Übergabeprotokoll gemacht, wo einige
Sachen vom Vormieter mit drin stehen, die wir übernommen hätte

  • z.B. Schrankeinbauten in der Küche.
    Den eigentlichen Mietvertrag haben wir aber noch nicht
    unterschrieben, sondern erst zur Ansicht mitbekommen.

Voraussetzung des Übergabeprotokolls war letztlich der bereits mündlich abgeschlossenen Mietvertrag, dem nun eien schriftliche Fixierung folgen soll. Dieser Vertrag ist mit allen Konsequenzen verbindlich eingegangen.

Jetz ham wir mal ein paar Std. in der Wohnung verbracht und
gemerkt, dass es uns eigentlich zu laut ist, wegen
Schichtdienst und so…
Wie gesagt der Mietvertrag ist noch nicht unterschrieben, aber
das übliche Mängel- und Übergabeprotokoll.

Auf die Unterschrift kommt es nicht an. Eine vertragliche Vereinbarung ist hier durch die mündliche Zusage getroffen worden.

Wat nu??
Ist das Protokoll schon irgendwie verbindlich bezüglich der
„überlassenen Sachen“ - müssen wir die jetz ausbauen??? Oder
ähnliches??

Zuerst einmal gehe ich davon aus, dass der Vermieter Zustimmung erteilt hat, das Vertragsverhältnis ohne Konsequenzen zu beenden.

Du hast zumindest diese Frage nicht aufgeworfen. In solchen Fällen muss letztendlich mit dem Vermieter die Aufhebung des Vertrages besprochen werden. Ist dieser nicht einverstanden, muss ggfls. gekündigt werden. In der Zwischenzeit sind die anfallenden Kosten - Nebenkosten - jedoch zu tragen.

Die von Dir übernommenen Gegenstände sind Dein Eigentum, wenn Du sie gekauft hast. Die Frage ist, ob Du die Wohnung nur dann bekommen hast, wenn Du die Schränke käuflich erwirbst. Dann wäre hier schon die Möglichkeit der Anfechtung gegeben, denn ein Mietverhältnis darf nicht vom Kauf des Inventars abhängug gemacht werden. Wenn Die Sachen jedoch nur überlassen werden, jedoch im Eigentum des Vermieters verbleiben, sind diese Sachen natürlich bei Aufhebung des Mietvertrages in der Wohnung zu lassen.

Es kommt also darauf an, ob Du etwas käuflich erworben hast oder ob es Dir während der Mietdauer überlassen wird.

Gruss Günter