wohnungsübernahme

hallo, habe mal eine frage bezüglih einer wohnung

ein vormieter installiert in der wohung komplett eine holzdecke, nun muss er ausziehen (gründe egal) nun will er vom nachmieter einen betrag x haben.
kann der nachmieter sagen ic zahle nur einen betrag y oder ich zahle nix?

muss dann der mieter wieder den urzustand herstellen? (geht nicht da alötes holz we ist)

oder kann man verlangen das er ne rigipsdecke enzeiht?

um den vorscnellen leuten vorzugreufen, die nachmieter wollen das gerne übernehmen, jedoch nicht zu seinem preis.

dake für die antworten
gruss behave

Moin, behave,

ein vormieter installiert in der wohung komplett eine
holzdecke, nun muss er ausziehen (gründe egal) nun will er vom
nachmieter einen betrag x haben.
kann der nachmieter sagen ic zahle nur einen betrag y oder ich
zahle nix?

das kann er.

muss dann der mieter wieder den urzustand herstellen? (geht
nicht da alötes holz we ist)

Da muss der Mieter den Vermieter fragen.

oder kann man verlangen das er ne rigipsdecke enzeiht?

Verlangen kann der Vermieter, dass der alte Zustand wieder hergestellt wird. Wenn das vorher eine Holzdecke war, dann ist die Forderung nach einer Rigipsdecke als Entgegenkommen zu werten.

um den vorscnellen leuten vorzugreufen, die nachmieter wollen
das gerne übernehmen, jedoch nicht zu seinem preis.

Da muss der Mieter eben verhandeln. Oder die Krott schlucken.

Gruß Ralf

Hallo,

also der Mieter ist verpflichten den alten zustand der Wohnung wiederherzustellen, kann er das nicht, muss er für den Schaden aufkommen!

Sicherlich wäre hier für den Mieter die beste Lösung Angebot Y anzunehmen, dieses schriftlich festzuhalten! Den die neuen Mieter, könnten ja auch eine Zahlung verweigern und dann? Ja genau! Der Mieter muss entweder die Sache kostenfrei übergeben oder für den Schaden aufkommen, je nach dem wie der Vermieter sich entscheidet!

Meine Meinung nur.

Gruß