Hello,
Ein paerchen wohnt zusammen in eine wohnung wo die frau im vertrag die alleinige mieter ist. Nachdem sie ein halbes jahr zusammen wohnen zieht die frau wieder zu ihr exfreund. Der verlassene moechte gerne in die wohnung bleiben, die Frau hat auch nichts dagegen… kann es aber sein das der vermieter ihn nicht uebernimmt?
tnx & rgds
Auch wenn eine Mieterin aus der gemieten Wohnung auszieht, bleibt der Mietvertrag weiter bestehen. Der Vermieter muss weder mit der Mieterin die Aufhebung des Mietvertrags vereinbaren, noch mit einer Person, die in der Wohnung nach dem Auszug der Mieterin verbleibt, einen neuen Mietvertrag abschließen. Zur Klärung der Angelegenheit sollten die Mieterin und der Verlassene möglichst bald ein Gespräch mit dem Vermieter führen.
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Hallo,
Ein paerchen wohnt zusammen in eine wohnung wo die frau im
vertrag die alleinige mieter ist. Nachdem sie ein halbes jahr
zusammen wohnen zieht die frau wieder zu ihr exfreund. Der
verlassene moechte gerne in die wohnung bleiben, die Frau hat
auch nichts dagegen… kann es aber sein das der vermieter ihn
nicht uebernimmt?
Die beiden Mieter müssen mit dem VM reden. Es muss geklärt werden, ob der VM auf einer Kündigung von beiden besteht oder ob er einverstanden ist, dass der Mann die Wohnung übernimmt. Selbstverständlich hat der VM das Recht, einen der beuiden Mieter als alleinigen Mieter abzulehnen, wenn dieser nicht garantieren kann, dass die Miete gezahlt wird.
Gruss Günter