Wohnungsübernahme nach Kündigung durch den Mieter

Mein Mieter hat nach 1 Jahr und einem Monat den Mietvertrag für meine Doppelhaushälfte gekündigt. Er hat die Wonhung (Neubau) frisch tapeziert und gestrichen übernommen. Im Übergabeprotoll hat er unterschrieben, nach dem Auszug die Wohnung neu gestrichen am mich zu übergeben. Jetzt meint er dass er nicht dazu verpflchtet ist. Habe ich einen Anspruch auf den neuen Anstrich?

Nach der Kündigung habe ich meinen Mieter gebeten, mir schnellstmöglichst Besichtigungstermine für Nachmieter zu nennen. Der nächstmöglicher Termin war erst nach 7 Wochen. Ich habe auch sofort einen neuen Mieter gefunden.
Aus diesem Grund entstehen mir 2 Monate Mietverlust. Der neue Mieter hat auch 3 Monate Kündigungsfrist. Kann ich den Mietausfall wegen den verzögertem Besichtigungstermin dem Mieter in Rechnung stellen?

Während eines Besichtigungstermins habe ich eine starke Beschädigung am Rahmen der Wohnzimmertür gesehen. Ich habe meinen Mieter aufgefordert den Schaden vor der Übergabe zu reparieren. Aussage vom Mieter: er kennt einen Fachmann der die Beschädigung verspachteln kann. Muß ich so einen Pfusch akzeptieren oder kann ich eine fachmänische Reparatur verlangen (Austausch). Für Antworten auf meine Fragen danke ich im vorraus.

Hallo,

ich weiss nicht warum mich die Leute von ‚wer-weiss-was‘ als Experte eingetragen haben… muss ein Versehen sein…

Gefühlsmäßig sag ich mal die alte Regel wie bei Mietfahrzeugen. ‚Abgeben wie übernommen‘ oder wie im Gaststättenklo: ’ Verlassen Sie den Ort so wie Sie ihn vorgefunden haben’

Hallo,
ich könnte Ihnen vermutlich sagen, was und wie renoviert werden kann. Zu juristischen Fragen kann ich keine Antworten geben. Von daher: sorry
Gruß aus Köln
Christian