Hallo,
kann ein Vermieter eigentlich, wenn er einem Wohnungsübernahmeprotokoll zustimmt, in dem festgelegt ist, dass ein nachmieter die Wohnung so ünernimmt wie sie ist, wieder seine meinung revideren und zurücknehmen???
In meinem Fall haben der Nachmieter und ich bei dem Vermieter schriftlich festgehalten und gegenseitig unterschrieben.
Gruß
Cem
Hallo
was spricht denn dagegen - was bringt er für eine Begründung vor?
Kann doch froh sein wenn sich beide Mieter einig sind.
Gruß
Hallo,
kann ein Vermieter eigentlich, wenn er einem
Wohnungsübernahmeprotokoll zustimmt, in dem festgelegt ist,
dass ein nachmieter die Wohnung so ünernimmt wie sie ist,
wieder seine meinung revideren und zurücknehmen???
In meinem Fall haben der Nachmieter und ich bei dem Vermieter
schriftlich festgehalten und gegenseitig unterschrieben.
Hat der Vermieter auch unterschrieben?
Wenn ja, dann handelt es sich um ein gemeinsames Übernahme-/Übergabeprotokoll, da kann der V. hinterher normalerweise seine Zustimmung nicht mehr zurückziehen.
Wenn nein, dann kann V. die Vereinbarungen zwischen Mieter und Nachmieter ablehnen.
Wolfgang D.