Wohnungsübernahme

Hallo,
zum 31.3…2000 haben wir unsere alte Wohnung aufgegeben. Mit Einverständnis des Hausverwaltung haben wir in der Wohnung
den Teppichboden, sowie auf der Terrasse den Rasenteppich liegen lassen. Wenn ein eventueller Nachmieter diese Teppiche nicht übernehmen wollte, würden wir diese dann entfernen. Nun hat am 1.12.2000 ein neuer Miete die Wohnung übernommen. Jetzt fällt ihm ein, dass er den Belag draussen auf der Terrasse doch nicht haben will. Kann er, obwohl bereits der Mietvertrag seit dem 1.12. besteht, von uns verlangen, dass wir den Belag jetzt noch entfernen? Meines Erachtens war er doch mit Unterschrift des Mietvertrages mit der Übernahme der Beläge einverstanden.
Danke für Euere Ratschläge.
Erika

Hi Erika,
ob der Nachmieter Anspruch darauf hat, dass der Teppich entfernt wird, ergibt sich aus seinem Mietvertrag mit dem Vermieter. Wenn, dann hat er diesen Anspruch auch nur gegen den Vermieter und nicht gegen den Vormieter.
Ob du verpflichtet bist, den Teppich zu entfernen, ergibt sich wiederum aus deiner Vereinbarung mit der Vermieter. Wenn du eingeräumt hast, auf Wunsch den Teppich zu entfernen, kann der Vermieter dies von dir verlangen. Ob du 3 bis 4 Wochen nach Einzug des Nachmieters noch verpflichtet bist, ist von der Auslegung der Vereinbarung abhängig und von dem, was zwischen Vermieter und deinem Nachmieter vereinbart worden ist.
Wenn der Nachmieter dich auffordert, den Teppich jetzt noch zu entfernen, mußt du dem nicht unbedingt folgen, weil zwischen dir und dem Nachmieter diese Vereinbarung nicht getroffen worden ist.
Du solltest dich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und erfragen, welche Vereinbarung bezüglich des Teppichs getroffen worden ist.
Gruß,
Francesco