Person A ist 92Jahre alt und lebt seit 33 Jahren als Mieter in einem 60qm großen Wohnung. A leidet unter Tinitus und Altersdemenz, sowie Bluthochdruck. Person B - der Vermieter, der im Haus lebt - hat geplant im Sommer in ihrer Wohnung 7 neue Fenster einzubauen. Vor 5 Jahren wurde bereits ein Teil der Fenster ausgetauscht, was zu starker Beeinträchtigung der Gesundheit von Person A führte. Da er Umbau von dem Vermieter selbst gemacht wurde und dieser auch schon etwa 75 Jahre alt ist, zog der Umbau von 5 Fenstern sich über mehrere Wochen hin, in denen der Vermieter täglich unangekündigt ein- und ausging, woraufhin Person A durch den immensen Lärm und die Störung der Privatsphäre über Wochen hinweg nach dem Umbau an Schlafstörungen und Geräuschen in den Ohren litt. Daraufhin versprach Person B mehrmals, die restlichen 7 Fenster erst nach dem Ableben von A einzubauen, wofür es mehrere Zeugen gibt. Nun hat Person B seine Meinung doch geändert und mündlich angekündigt, den Einbau in diesem Sommer vorzunehmen, entgegen aller Absprachen.
Meine Frage: Kann Person A sich mithilfe eines ärztlichen Attests und der Absprache mit Person B, dass keine weiteren Umbauten während der Lebzeiten von A vorgenommen werden, gegen den erneuten Umbau wehren?
Aus der Sicht von A bedeutet der Neueinbau der Fenster eine erhebliche gesundheitliche Belastung, die in keinem Verhältnis steht zu dem Mehrnutzen neuer Fenster.
Meine Frage: Kann Person A sich mithilfe eines ärztlichen
Attests und der Absprache mit Person B, dass keine weiteren
Umbauten während der Lebzeiten von A vorgenommen werden, gegen
den erneuten Umbau wehren?
Nein. Wieso bestimmt der Mieter über das Eigentum des Vermieters? Wenn die Fenster defekt sind, dann kann ich doch nicht warten bis der Mieter stirbt. Das kann morgen sein oder erst in zehn Jahren. Der Eigentümer verfügt und bestimmt ALLEINIG über die Verwendung SEINES Eigentums.
Aus der Sicht von A bedeutet der Neueinbau der Fenster eine
erhebliche gesundheitliche Belastung, die in keinem Verhältnis
steht zu dem Mehrnutzen neuer Fenster.
Das ist Deine persönliche subjektive Meinung - welche sicherlich auch so einteten wird. Aber wenn ein Fensterwechsel medizinisch so dramatisch ist, dann sollte man über einen Aufenthalt im Krankenhaus oder Pflegeheim etc. nachdenken.
Hi
kann man aber nicht zumindest erwarten, dass die Arbeiten in einem kürzestmöglichen Zeitrahmen erfolgen? ich hatte das vor etwa 10 Jahren, da hat EIN einzelner Handwerker 2 Fwnster und 1 Balkontür/Tag inkl. Verputzen erledigt. der hatte das Mietshaus in 1,5 Wochen durch.
HH
Nein. Wieso bestimmt der Mieter über das Eigentum des
Vermieters?
Vielleicht weil er Mieter ist ?
erst in zehn Jahren. Der Eigentümer verfügt und bestimmt
ALLEINIG über die Verwendung SEINES Eigentums.
Aber nicht über vermietetes Eigentum.
Christian, tu den Leuten hier einen Gefallen.
Entweder hältst Du Dich als Bauingenieur aus der rechtlichen
Beratung zurück ODER Du übernimmst wenigstens den Brauch,
anzugeben, dass dies Deine reine Privatmeinung ist.
Ich werde mich auch nicht über statische Berechnungen äußern !
erstmal muss man differenzieren, ob es um
INSTANDHALTUNG (=Maßnahmen, die zur Erhaltung der Sache
erforderlich sind) und
MODERNISIERUNG differenzieren.
Ich unterstelle, dass es hier nur um Modernisierung geht.
Falls es schon durch die Fenster reinregnet, diese
beschädigt sind, gilt das folgende alles nicht.
Lies Dir am besten mal folgende Links in Ruhe durch:
In Kurzform:
Der Vermieter darf gar nicht ohne weiteres modernisieren.
In vielen Fällen MUSS allerdings der Mieter die Maßnahmen
dulden. In manchen Fällen auch nicht, siehe § 554 Abs. 2 Satz 2.
Grundlage ist eine „umfassende Interessenabwägung“.
Außerdem muss er es mind. 3 Monate vorher detailliert ankündigen.
Im fiktiven Fall sollte man den Vermieter erst einmal sehr nachdrücklich auf diese Rechtslage aufmerksam machen (z.B. die Links
ausdrucken und ihm unter die Nase reiben).
Oft haben Vermieter überhaupt keine Vorstellung davon,
das es in Deutschland soziales Mietrecht gibt.
Man wird ja dann merken, wie er reagiert. Lenkt er nicht ein, wird am Besuch des Mietervereins oder eines guten Mietrechts-Anwalts kein Weg vorbei führen.
die Frage, die hier schon gestellt wurde, ob es eine Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme ist, ist sehr wichtig.
Bei beiden Arten hat der Mieter eine Duldungspflicht.
Abgesehen davon müssen beide Maßnahmen in einer vernünftigen Art und Weise und Dauer auszuführen sind und auch nicht zu Unzeiten stattfinden dürfen (z.B. Feiertage wie Weihnachten, sehr früh morgens, sehr spät abends etc.)
Bei der Modernisierung allerdings hat der Mieter ebenfalls das Recht, diese Duldung wegen Härte nicht auszusprechen. Gründe hierfür sind z.B. auch das A l t e r und der Gesundheitszustand eines Mieters.
Wichtig ist auch, ob der VM eine Modernisierungsmaßnahme vernünftig angekündigt hat. Hier hat er gewisse Regeln einzuhalten, wenn nicht kann die Maßnahme abgelehnt werden.
Auch noch wichtig: Überlappen sich Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen richten sich die Pflichten und Rechte der Parteien nach den für Modernisierung erlassenen Gesetzen!
Dies könnte z.B. sein: Ein oder zwei Fenster sind im Haus defekt und der VM sagt: Dann mach ich sie jetzt auch alle neu.
M.E. sollte in dem beschriebenen Fall kompetenter Rat eingeholt werden, der die erforderlichen Maßnahme schnell und zum Segen der alten Mieterin durchführt. Vielleicht können auch - in gegenseitigem Einverständnis - bestimmte Vorkehrungen getroffen werden, etwa eine zeitweise Unterbringung im Pflegeheim (dann müssten aber auch die Fenster wirklich eingebaut sein) oder ähnliches.
Aber auf gestellten Fragen kannst Du nicht
antworten.
Als Nichtjurist muss ich dem Widersprechen.
Nich einmal zur Erinnerung:
Kann man mit einem ärtzlichen Attest die Arbeiten bis zum
Ableben des Mieters verhindern?
Hier waren keine Fristen und Unterscheidungen nach
Modernisierung und Instandsetzung gefragt.
Hier liegt doch genau der Haken. Wenn es sich um eine Modernisierung handelt, bestehen relativ gute Chancen die Arbeiten zu verhindern. Bei einer Instandhaltung schaut es dagegen sehr schlecht aus. Somit war die Antwort sehr gut und hilfreich.
Leute für blöd erklaren und dann selber überflüssige Antworten
geben welche nicht zum Kern der Sache kommen.
Zum Kern der Sache gehört hier eben die Klärung ob es sich um eine Modernisierung oder um eine notwendige Instandhaltung handelt. Erst danach lässt sich sagen wie die Chancen sind mit einem ärztlichen Attest den Umbau zu verzögern oder zu verhindern.
Nich einmal zur Erinnerung:
Kann man mit einem ärtzlichen Attest die Arbeiten bis zum
Ableben des Mieters verhindern?
Dein klares NEIN dazu ist jedenfalls definitiv falsch.
Hier waren keine Fristen und Unterscheidungen nach
Modernisierung und Instandsetzung gefragt.
Stimmt. Aber zu einer guten Beratung gehört auch auf Dinge
hinzuweisen, die extrem relevant sind, aber vom Fragesteller
nicht explizit gefragt worden sind, weil er das wohl nicht weiss.
Wenn ein Berater nur auf ausdrückliche Nachfrage auf evtl.
einschlägige Fristen verweist, dann hat er seine Aufgabe
gründlich verfehlt.
Ich hätte auch nicht so deutlich reagiert, wenn es das erste Mal
wäre. Da Du hier aber regelmäßig auf Deinem
„Mietsache ist Eigentum des Vermieters, also soll doch
der Mieter den Mund halten“ rumreitest, wollte ich das einmal
so deutlich klarstellen.
Wer bei diesem Sachverhalt nicht den berühmten Tropfen sozialen
Öls im BGB riecht, der sollte sich mit seinen Ratschlägen
a) entweder zurückhalten oder
b) deutlich machen, dass er sich nicht auf geltendes Recht bezieht,
sondern auf seine persönlichen rechtsPOLITISCHEN Wünsche
MOD: Und dass sich hier zwei freundliche Menschen
gefunden haben, die sich in Ihrer Wortwahl in nichts nachstehen, zeigt sich in den Postings von euch beiden.
Mir ists egal wer angefangen hat - aber das hört jetzt bei beiden sofort auf, sonst setzts was.