Wohnungsumschreibung, vor oder nach der Scheidung?

Wir besitzen eine Eigentumswohnung, die auf beider Namen steht. Wir leben jetzt getrennt. Ich möchte die Wohnung erstmal behalten und meine Ex-Partnerin auszahlen. Ist es sinnvoll dieses noch vor der Scheidung zu machen oder bis nach der Scheidung zu warten?

Außerdem haben wir einige Monate in der Trennungszeit als WG zusammen gelebt. Wer trägt da normalerweise die Nebenkosten (Abtrag, Versicherungen…)? Ich, weil ich es immer gemacht habe oder beide zu gleichen Teilen?

Hat sie ein Recht auf Ausgleichzahlung, wenn sie nicht mehr in der Wohnung lebt und die Wohnung noch in meinem Besitz ist?
Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

hallo
sorry,kann ich nicht weiter helfen

lisa

Hallo
Ratsam wäre es wenn sie dies vor der Scheidung erledigen da der Richter ganz anders urteilen kann und dies zu ihrem Nachteil. Denn am Scheidungstag werden die Finanzen geklärt und aufgeteilt sowie Schulden und auch Vermögen das beiden gehört.
In der Zeit während sie zusammen gewohnt haben (Wg) , hat ihre ExFrau nichts gezahlt? Jetzt dies nachzufordern wäre zu spät. Sie hätten das Geld bereits fordern sollen als sie zusammen gewohnt haben. Ausnahmen sind, die Frau ist arbeitslos oder sie haben Kinder. Dann hätte sie nichts zahlen müssen. Da sie auch Unterhalt für die Exfrau während der Trennungszeit zahlen müssen , kommt dies in diesem Bereich.
Wenn sie ihre Exfrau auszahlen und die Wohnung auf sich melden, das heisst auch unter Vertrag muss nur ihr Name stehen und ihre Exfrau ausgetragen sein,hat sie später kein Anrecht mehr. Jedoch hat sie das Recht die Hälfte des Preises von der Wohnung zu bekommen, ausser sie war arbeitslos und sie waren der allein verdiener. Dann rechnet der Anwalt oder Richter ihren Anteil aus den sie zahlen müssen. Deswegen wäre es ratsam wenn sie vor der Scheidung sich für einen Preis einigen den sie ihr auszahlen und dies vertraglich auch regeln. Dann hat sie später kein Anrecht mehr auf die Wohnung oder den Preis der Wohnung falls sie diese verkaufen.
Gruss
Feivel

Hallo Balu6363,
wenn ihr euch einig seit würde es Sinn machen sie Auszubezahlen, ansonsten geht der Wert der Wohnung mit in die Scheidung hinein, und die Anwaltskosten werden dann sehr Hoch. Alles was man selbst Regeln kann solltet ihr vorher machen, sonst kann es teuer werden.
Gruß zutom

Hallo,
1)Trennungszeit als WG: Wo fand diese Zeit statt? In der gemeinsamen Eigentumswohnung oder wo anders? Normalerweise kommen immer beide für die Kosten auf, wenn nichts anderes vereinbart ist oder über viele Jahre es anders gehandhabt wurde. Dann kommt ein gewisser Gewohnheitszwang hinzu.
2)Meine Empfehlung ist, die Eigentumsverhältnisse umgehend, also noch vor der Scheidung, zu regeln. Die Erfahrung lehrt, dass nach einer Scheidung neue Partner ins Spiel kommen und dann manche gütliche Einigung zum Scheitern verurteilt ist. Wenn Sie die Wohnung während der Ehe gemeinsam erworben haben, steht der Ehefrau die Hälfte zu. Mit einem vernünftigen Angebot, vielleicht auch mit einem „kleinen“ Übergangsgeld lässt sich die Sache unkonventionell regeln.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung und würde mich über eine postitive Bewertung freuen.
Alles Gute und liebe Grüße
Bernd

Hallo Balu,
Stichtag ist der Tag der Zustellung der Scheidungsklage.
Haben Sie die Scheidung bereits eingereicht und wurde die Scheidungsklage zugestellt? Sofern keine notariell beglaubigte Trennungsurkunde oder ein Ehevertrag besteht, die etwas anderes beinhaben, haben Sie beide zu gleichen Teilen Anspruch auf die Eigentumswohnung (gesetzliche Gütergemeinschaft).

Was während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wurde bzw. ausgegeben wurde zählt nicht. Die entrichteten Nebenkosten sind sozusagen nicht relevant, da sie während der Ehe entstanden. Sobald die Wohnung von einem Sachverständigen geschätzt wurde (oder eine gemeinsame einvernehmliche Wertschätzung erfolgt ist) können Sie Ihrer Nochehefrau die Hälfte davon auszahlen.

Die WG Zeit zählt normalerweise nicht zur Trennungszeit, da kaum ein Richter diese Zeit als Trennung ansieht. Bspw. wird Wäsche gemeinsam gewaschen etc. Also wird hier wohl auch kaum eine Möglichkeit bestehen Ansprüche aus Nebenkostenzahlungen geltend zu machen.
Alles Gute

Hallo Balu,

wenn ihr euch einig seid regelt es vorher und laßt die schriftliche Einigung ins urteil mit aufnehmen (sicherer für beide) ansonsten auf alle Fälle keinen Strß machen sondern das Gericht entscheiden lassen. Die Kostenregelung ist in jedem Fall kniffelig und bei unstimmigkeiten vom gericht zu regeln.

VG
Andreas

Sobald es um eine Immobilie in einem Scheidungsverfahren geht, muss man aufpassen, dass man keine gravierenden Fehler macht.

Sollten die Parteien zerstritten sein und die Scheidung über zwei Anwälte laufen, ist es immer besser, dieses auch über die Anwälte regeln zu lassen. Verbleibt ein Ex-Partner in der gemeinsammen Wohnung, hat er evtl. einen Wohnvorteil gegenüber dem anderen Ex-Partner, der dann angerechnet werden kann. Zum Beispiel, wenn es um Unterhaltsansprüche geht. So, wie ich weiß, darf bei einer strittigen Scheidung das Haus/die Wohnung auch während des Trennungsjahres nicht verkauft werden.

Gibt es aber die Möglichkeit, dass zwei Ex-Partner sich im Guten einvernehmlich scheiden lassen - so hört es sich bei euch an - so kann man vieles (auch mit einer Immobilie) unter sich regeln.

Scheidungsfolgesachen können grundsätzlich in einer von beiden Ex-Partnern erstellten Vereinbarung zusammengefasst werden.

Wenn ihr euch über den Zugewinn/Vermögen, über den Hausrat, über die weitere Nutzung der Ehewohnung oder auch über die angefallenen Kosten der Zeit als WG und vieles mehr einig seid, könnt ihr dieses in einer gemeinsamen Scheidungsfolgenvereinbarung festlegen.

Diese Vereinbarung wird dann dem Scheidungsantrag, der dann auch nur von einem gemeinsamen Anwalt gestellt werden muss, beigefügt.

Die Einreichung des Scheidungsantrages vor Gericht geht nur über einen Anwalt. Alle anderen Scheidungsfolgen kann man selbst vorher außergerichtlich unter den Ex-Partnern in der sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung klären.

Geht es aber um den Verkauf oder die Auszahlung der Immobilie, kann diese zwar ebenfalls in einer von euch gemeinsam erstellten Vereinbarung geregelt werden. Aber, entweder wird diese extra verfasst, oder es wird eine Vereinbarung über sämtliche Folgesachen verfasst und der Verkauf oder die Auszahlung der Immobilie mit in die Vereinbarung hineingenommen. Diese muss dann, sobald die Veräußerung oder Auszahlung einer Immobilie in einer Vereinbarung enthalten ist, unbedingt von einem Notar beurkundet werden.

Die Gerichte erkennen diese (notariell beurkundeten) Vereinbarungen in der Regel an. Durch die Vereinbarung und durch die Inanspruchnahme nur eines Anwalts können zudem noch erhebliche Kosten gespart werden, da der Anwalt nach Höhe der jeweiligen Streitwerte bezahlt wird. Also bei einer Immobilie nach der Höhe des Wertes der Wohnung/des Hauses.

Hallo …

kommt darauf an ob die Scheidung gütlich läuft … aber auch ein Auszahlen vor der Scheidung zieht nur mit Notar … weil auch das alles in die Zugewinngemeinschaft fällt .

Gruß Batman217

ich kann dir hier keine rechtlich korrekten auskünfte geben, sondern nur von meinem gefühl antworten.
ob ihr die aufteilung vor bzw nach der scheidung durchführt ist eure sache… wenn es bei euren gerichtlichen scheidungstermin nicht um den zugewinnausgleich geht, dann könnt ihr das ganz einfach unter euch regeln.

zu der geschichte „wer trägt die nk“ : wie du schon erwähnt hast… wenn ihr als wg zusammengewohnt habt, dann sollte das doch zu gleichen teilen aufgeteilt sein! es sei denn einer von euch hatte zu der zeit kein einkommen?! habt ihr nicht darüber gesprochen?
abtrag und versicherung derjenige der wohnen bleibt und der andere beteiligt sich anteilig als sog. mietkosten. (wäre jetzt für mich ein akzeptabler vorschlag)
die ausgleichszahlung beläuft sich doch auf den wert der wohnung und wie lange ihr sie schon habt , oder?
am besten lässt du dich von einem anwalt beraten
alles gute

Hallo Balu
Ich denke es ist sinnvoll vor der Scheidung das mit der Eigentumswohnung zu klären,denn damit ist eine Sache vom Tisch die mann nicht mehr verhandeln muß.
In einer WG würde ich sagen das beide die Nebenkosten zu gleichen Teilen tragen.
Gruß Seppel42