Hallo
Nach 5 Jahren wollen wir unsere Eigentumswohnung verkaufen. Damals wurden wir leider schlecht beraten (waren zu naiv) und haben eine viel zu hohe Finanzierung unterschrieben. Wir haben drei verschiedene Kredite laufen. Den größten bei einer Bank mit der Laufzeit von 15 Jahren. Meine Frage: Muss ich die Vorfälligkeitszinsen für die restlichen 10 Jahre oder nur für 5 Jahre bezahlen? Da ich gehöre habe, dass Verträge mit einer Laufzeit von 10 Jahren nur rechtens sind!
Sollten wir einen Käufer haben, muss ich auf bestimmte Satzstellungen bei der schriftlichen Kündigung an den Banken achten?
Leider haben die Banken sich bis jetzt nicht positiv geäußert und bestehen auf die Laufzeit der Kredite!
mit der Laufzeit von 15 Jahren. Meine Frage: Muss ich die
Vorfälligkeitszinsen für die restlichen 10 Jahre oder nur für
5 Jahre bezahlen?
Die Bank darf eine Entschädigung für die gesamte restliche Laufzeit fordern.
Da ich gehöre habe, dass Verträge mit einer
Laufzeit von 10 Jahren nur rechtens sind!
Das ist falsch. Richtig ist, dass Darlehensverträge, die eine Laufzeit von mehr als 10 Jahren haben, vom Kunden (nicht von der Bank) nach 10 Jahren mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden können (ohne Vorfälligkeitsentschädigung).
Sollten wir einen Käufer haben, muss ich auf bestimmte
Satzstellungen bei der schriftlichen Kündigung an den Banken
achten?
Das erledigt der Notar. Evt. übernimmt der Käufer die laufenden Kredite, dann fällt keine Entschädigung für die Bank an.
Leider haben die Banken sich bis jetzt nicht positiv geäußert
und bestehen auf die Laufzeit der Kredite!
Wenn das Objekt verkauft wird, muß die Bank der Rückzahlung der Kredite zustimmen (allerdings darf sie eine Entschädigung verlangen).
Hi,
Die Bank darf eine Entschädigung für die gesamte restliche
Laufzeit fordern.
Das ist falsch. Richtig ist, dass Darlehensverträge, die eine
Laufzeit von mehr als 10 Jahren haben, vom Kunden (nicht von
der Bank) nach 10 Jahren mit einer Frist von sechs Monaten
gekündigt werden können (ohne Vorfälligkeitsentschädigung).
den zweiten Absatz kenne ich auch so. Dies widerspricht aber dann dem ersten Absatz, da die Vorfälligkeitsentschädigung nur die realen Verluste ausgleichen darf. Wenn der Vertrag nun nach 10 Jahren ohne Entschädigung gekündigt werden darf, entsteht für den Zeitraum danach bei einer vorzeitigen Kündigung auch kein Schaden (bzw. nur einer, den die Bank in einem anderen Fall - Kündigung nach 10 Jahren - sowieso hinnehmen muß und der daher in den Vertragsbedingungen berücksichtigt wird).
Gruß Stefan
den zweiten Absatz kenne ich auch so. Dies widerspricht aber
dann dem ersten Absatz, da die Vorfälligkeitsentschädigung nur
die realen Verluste ausgleichen darf. Wenn der Vertrag nun
Wenn die Bank zwei Möglichkeiten hat, wird sie sich die für sie bessere Lösung aussuchen. Deswegen habe ich es so formuliert. Im Vertrag steht schließlich, Laufzeit: 15 Jahre.
Das heißt natürlich nicht, dass es so kommen muß. Die Bank ist schließlich nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu fordern. Aber einstellen sollte man sich schon auf den ungünstigeren Fall.
den zweiten Absatz kenne ich auch so. Dies widerspricht aber
dann dem ersten Absatz, da die Vorfälligkeitsentschädigung nur
die realen Verluste ausgleichen darf. Wenn der Vertrag nun
Wenn die Bank zwei Möglichkeiten hat, wird sie sich die für
sie bessere Lösung aussuchen. Deswegen habe ich es so
formuliert. Im Vertrag steht schließlich, Laufzeit: 15 Jahre.
Und woraus leitet sich diese Wahlmöglichkeit ab? Ich sehe diese beim besten Willen nicht.
Das würde ja bedeuten, daß sich die Bank bei einem Verkauf günstiger stellen darf als bei regulärer Erfüllung des Vertrages - und das ist meines Wissens nicht möglich.
Das würde ja bedeuten, daß sich die Bank bei einem Verkauf
günstiger stellen darf als bei regulärer Erfüllung des
Vertrages
Nein, nicht günstiger stellen. Aber der Vertrag lief ursprünglich über 15 Jahre, nicht über 10. Die Bank darf den Verlust geltend machen, der ihr durch die vorzeitige Kündigung entsteht. Dass nach 10 Jahren ein Sonderkündigungsrecht besteht, ist ein andere Sache. Ich bin kein Jurist, daher will ich meine Auffassung nicht als unumstößliche Wahrheit darstellen. Aber an Bettinas Stelle würde ich mich auf die ungünstigere Situation einstellen.
Hallo
Danke für die schnellen Nachrichten.
Ich habe mir sagen lassen, dass die Bank nur bis zu den 10 Jahren die Vorfälligkeitszinsen berechnen darf. Habe es aber nicht 100%. Ich wollte vorab wissen, mit wieviel wir rechnen müssen. 5 Jahre sind schon ein Unterschied!
Sollte es so weit sein, werde ich das Ergebnis weitergeben.
Gruß Bettina
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Hallo Bettina,
da die geschützte Zinserwartung nur 10 Jahre sind, ist auch nur für diese eine Vorfälligkeitsentschädigung zulässig.
Gruss Ivo
Diese Angelegenheit kannst einfach klären. Die Bank muss bei einen Verkauf dem Verkauf zustimmen, hat allerdings ein Anrecht auf die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung. Diese zu berechnen, ist eine Geheimwissenschaft. Nutze den Service Deiner örtlichen Verbraucherzentrale. Die Verbraucherzentralen haben sich auf diese Abzocke von Banken spezialiert und ermitteln den rechtlich sicheren Betrag. Bitte bedenke, dass die Vorfälligskeitsentschädigungen erheblich sein können und durch den Kaufpreis gesichert sein sollten, ansonsten zahlst Du aus Deinem Privatvermögen drauf.
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