Hallo,
Jemand möchte eine Wohnung verkaufen, leider muss diese weit unter Wert weggegeben werden. Nun möchte diese Person natürlich nicht noch mehr kosten haben.
Die Rechnung für die Grundsteuer wird der Verkäufer laut Finanzamt für das gesamte Jahr 2010 erhalten. Wer muss diese zahlen?
Laut Hausverwaltung bekommt derjenige die Verwalterabrechnung, der zum Zeitpunkt der Jahresabrechnung Eigentümer ist. Da der Verkäufer wegen Leerstand der Wohnung eine kräftige Rückzahlung erwartet, würde der Käufer das gesamte Guthaben (mehrere hundert EUR) erstattet bekommen. Das ist doch nicht richtig!? Immerhin hat der Verkäufer das ganze Geld bezahlt.
Kann man das so vereinbaren, dass der Käufer ab Übergabe der Wohnung die Grundsteuer zu zahlen hat und der Verkäufer das Guthaben vom Verwalter bekommt? Oder gibt’s darüber irgendwo Regelungen?
Worauf sollte man noch achten?
Ach ja……bekommt man vor dem Notartermin den Vertrag als Verkäufer vorher mal zum in Ruhe lesen nachhause geschickt oder wird man beim Notar mit dem Vertrag überrumpelt?