Wohnungsverkauf

Hallo,

nehmen wir mal folgendes an: Jemand möchte eine Wohnung verkaufen. Laut Vertragsentwurf soll der Käufer wenige Tage nach dem Notartermin den Schlüssel um erhalten um Renovierungsarbeiten ausführen zu können.

Kosten für Hausverwaltung bzw. Nebenkosten bleiben jedoch beim Verkäufer bis zum Grundbucheintrag.

Ein Hinweis vom Notar: Eine Schlüsselübergabe vor Grundbucheintrag ist mit Risiken verbunden.

  • Welche Risiken sind das?

  • Wann ist es üblich eine Wohnung zu übergeben?

HAllo,

in der Regel wird das so gemacht. Bis der Grundbucheintrag da ist, vergeht ja auch viel Zeit. Da kann man schön renovieren.

Ein Risiko geht man als VK ein: Der Käufer „renoviert“ mit enormen Kolletaralschäden…

Deswegen kann man das im Notarvertrag sofort fixieren:
„Besitz, Nutz und Last am Vertragsgegenstand sowie die Gefahr des zufälligen untergangs mit der zuf. Verschlechterung gehen am xx.xx.xx auf den Käufer über. Von diesem Tag an trägt der Käufer alle öffentl. und priv. LAsten“

Haelge