Hallo,
nehmen wir mal folgendes an: Jemand möchte eine Wohnung verkaufen. Laut Vertragsentwurf soll der Käufer wenige Tage nach dem Notartermin den Schlüssel um erhalten um Renovierungsarbeiten ausführen zu können.
Kosten für Hausverwaltung bzw. Nebenkosten bleiben jedoch beim Verkäufer bis zum Grundbucheintrag.
Ein Hinweis vom Notar: Eine Schlüsselübergabe vor Grundbucheintrag ist mit Risiken verbunden.
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Welche Risiken sind das?
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Wann ist es üblich eine Wohnung zu übergeben?