Wohnungsverkauf

Hallo, habe seit 10 Jahren eine Eigentumswohnung in Erfurt die ich jetzt verkaufen möchte. Die Wohnung war und ist auch jetzt vermietet durch die Firma bei der ich sie kaufte.
Meine Frage: Kann der Käufer und neue Besitzer dem jetzigen Mieter kündigen er will selbst in die Wohnung ziehen. Nur als Geldanlage habe ich mit Interessenten Probleme, sie wollen die Wohnung kaufen und auch einziehen. Ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten o.k.? Der jetzige Mieter hat einen unbefristeten Mietvertrag hatten die Vormieter auch.

Hallo, bin nicht wirklich Expertin.Zu diesem Fall aber so viel: der Käufer übernimmt die Konditionen des Verkäufers, d.h. dessen Mietvertrag. Eine Eigenbedarfskündigung bedarf verschiedenen Kriterien, deren sich der Käufer bewußt sein sollte. Als Verkäufer kann man nur in Absprache mit dem Mieter Signale setzen, es sei denn, der Mieter kündigt von sich aus. Ansonsten muss der neue Käufer selbst versuchen den Eigenbedarf nachzuweisen. Also keine Zusagen bzgl. der Verfügbarkeit der Wohnung im Notarvertrag, es sei denn, die Kündigung des Mieters liegt definitiv vor. Die Kündigungsfristen hängen ab von der Dauer der Vermietung. Je kürzer das Mietverhältnis umso kürzer die Kündigungsfrist. Einfacher ist es, wenn nicht der Käufer selbst für sich Eigenbedarf anmeldet sondern für ein nahes Familienmitglied.

Vielen Dank für den Hinweis, da bin ich ja schon etwas schlauer, das war auch meine Meinung wollte mich noch vergewissern.

Hallo,
die Kündigungsfrist ist von der Länge des bestehenden Mietverhältnisses abhängig. Über die Länge kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben (da ich nicht über das nötige Fachwissen verfüge). Sie können sich aber über die Länge im Internet erkundigen.
Ich wünsche Ihnen viel erfolg

Herzlichen Dank, jetzt muß es nur noch klappen