Wohnungsverkauf - Ablauf

Hallo zusammen!

Mein Bruder und ich haben vor einigen Jahren eine Wohnung von unserem Vater überschrieben bekommen, die wir jetzt verkaufen wollen (derzeit bewohne ich die Wohnung mit meiner Familie). Das gesamte Haus hat zwei Wohnungen und die Besitzer der anderen Wohnung haben Interesse daran, unsere Anteile zu kaufen.
Da wir beide keine Ahnung von solchen Dingen haben, ist es für uns wichtig zu wissen, wer die Kosten für Gutachter, Notar und dergleichen zahlt und ob wir das Recht haben, eine Anzahlung zu verlangen. Damit wollen wir uns absichern, dass sie die Wohnung dann auch wirklich kaufen.
Desweiteren würde ich gerne wissen, wie so eine Art „Vorvertrag“ aussehen muss, in dem das mit den Kosten und der evtl. Anzahlung erwähnt wird.

Ich hoffe dass mir jemand meine Fragen beantworten kann.

Vielen Dank für Eure Mühe

Gruß Kossi

uns wichtig zu wissen, wer die Kosten für Gutachter,

Wozu brauchtIhr einen Gutachter ? Habt Ihr Euch nich nicht üebr den Preis geeinigt ?

Notar und

Den zahlt in de regel der Käufer.

dergleichen zahlt

Was ist „dergleichen“ ?

und ob wir das Recht haben, eine Anzahlung zu verlangen.

Klar habt Ihr das Recht. Der Käufe rmuß das aber nicht akzeptieren. Ich persönlich würde erst zahlen, wenn der Verkäufer liefert und keinen Tag früher.

Damit wollen wir uns absichern, dass sie die Wohnung dann auch wirklich kaufen.

Notarvertrag reicht. Aber selbst dann stellt sich immer noch die Frage, ob der Käufer auch zahlen kann.

Desweiteren würde ich gerne wissen, wie so eine Art
„Vorvertrag“ aussehen muss, in dem das mit den Kosten und der evtl. Anzahlung erwähnt wird.

Den Vertrag würde ich von einem Fachmann aufsetzen lassen.

Hallo Nordlicht,

danke für Deine Antwort!
Einen Gutachter brauchen wir um den Wert des Hauses und des dazu gehörenden Grundstücks feststellen zu lassen.
Mit dergleichen meinte ich evtl. Gebühren, die noch anfallen könnten und von denen ich nicht geschrieben habe - ich weiß nicht ob es noch weitere Kosten gibt!?
Geld haben die Käufer genug, sind also liquid und die Anzahlung bräuchten wir auch, um einen Teil unserer Schulden tilgen zu können, daher auch der Wohnungsverkauf. Da wir erst ca. in einem Jahr umziehen können (wegen Renovierung der neuen Wohnung) sollten wir eben einen kleinen Teil vorher schon haben.

Hallo Kossi,
gehe gleich zum Notar und lasse einen Kaufvertrag entwerfen. Eine Anzahlung und die Übergabe in einem 1 Jahr können fixiert werden. Um den Wert des Gebäudes einzuschätzen gehe zum örtlichen Gutachterausschuss. Über die Gebühren der Wertermittlung muss man sich einigen, aber den Notar usw. zahlen die Käufer.

Hallo Ppunkt!

Vielen Dank für Deine Antwort, ich denke das werde ich auch tun. Ist wahrscheinlich die beste Lösung.

Gruß Kossi