Guten Tag liebe Wissenden,
ich hoffe hier bin ich richtig, denn ich war mir nicht sicher ob es zum Mietrecht gehört.
Folgender fiktiver Fall:
Familie R verkauf im August 2012 ihre Wohnung. Die Hausverwaltung teilte mit das Anfang 2013 die Abrechnung der Nebenkosten erfolgen solle.
Rein fiktiv wäre das bis zum heutigen Tag nicht geschen, auf erneutem
erfragen der Fam. R. wurde mitgeteilt das es evtl. bis April geschehe sich aber sogar bis Juli/ August hinauszögern könnte.
Nun natürlich alles rein fiktiv die Frage, wie lange hätte die Hausverwaltung den nach dem Verkauf und Auszug/übergabe an neue Eigentümer mit sofortiger übermittlung der Werte, Zeit die Abrechnung zu erstellen? Sollte diese nicht zeitnah geschehen? Was genau wäre zeitnah in einem solchen fiktiven Beispiel?
Vielen Dank für die Antworten