Wohnungsverkauf Abrechnung

Guten Tag liebe Wissenden,

ich hoffe hier bin ich richtig, denn ich war mir nicht sicher ob es zum Mietrecht gehört.

Folgender fiktiver Fall:

Familie R verkauf im August 2012 ihre Wohnung. Die Hausverwaltung teilte mit das Anfang 2013 die Abrechnung der Nebenkosten erfolgen solle.

Rein fiktiv wäre das bis zum heutigen Tag nicht geschen, auf erneutem
erfragen der Fam. R. wurde mitgeteilt das es evtl. bis April geschehe sich aber sogar bis Juli/ August hinauszögern könnte.

Nun natürlich alles rein fiktiv die Frage, wie lange hätte die Hausverwaltung den nach dem Verkauf und Auszug/übergabe an neue Eigentümer mit sofortiger übermittlung der Werte, Zeit die Abrechnung zu erstellen? Sollte diese nicht zeitnah geschehen? Was genau wäre zeitnah in einem solchen fiktiven Beispiel?

Vielen Dank für die Antworten

Hausverwaltung teilte mit das Anfang 2013 die Abrechnung der
Nebenkosten erfolgen solle.

Das war sehr optimistisch.

Rein fiktiv wäre das bis zum heutigen Tag nicht geschen, auf
erneutem
erfragen der Fam. R. wurde mitgeteilt das es evtl. bis April
geschehe sich aber sogar bis Juli/ August hinauszögern könnte.

Das ist ein völlig normaler Zeitraum, den die Hausverwaltung wegen eines Wohnungsverkaufes sicherlich nicht verkürzen kann.

Nun natürlich alles rein fiktiv die Frage, wie lange hätte die
Hausverwaltung den nach dem Verkauf und Auszug/übergabe an

Die Hausverwaltung wird wegen eines Eigentümerwechsels seine Arbeitsabläufe nicht ändern. Bis zum Sommer muß man ihr schon Zeit geben, die Abrechnug zu erstellen. Im Übergabeprotokoll müßten Verkäufer und Käufer die Zählerstände festgehalten haben, auf deren Basis die Abrechnung erfolgt. Für die Heizkosten benötigt man ggf. eine kostepflichtige Zwischenablesung, aber auch das ist Sache der Vertragsparteien und nicht der Hausverwaltung.

Hallo,

man sollte die Verwaltung anfragen, warum nicht abgerechnet wird , denn Gründe aufzuzählen, welche die verspätete Abrechnung rechtfertigen würde, gäbe es genügend; die Auskunft der HV wird das schneller klären können.

si

vielen Dank schon mal dazu,

nehmen wir mal rein fiktiv an das solange Fam. R. dort Eigentümer war die Abrechnung allgemein immer im Januar eintrudelte.

Würde das etwas ändern?