Wohnungsverkauf an das Kind

Hallo,

wie seht ihr das: Euer Kind zieht in eure Wohnung ein (Bj.1955). Zahlt immer pünktlich für 6 Jahre mehr als die ortsübliche Miete (410 euro für 50qm). Dann übernimmt euer Kind etwa 30000 Euro an Modernisierungskosten für die Wohnung (Anbau, neues Bad, Balkon etc.) + zahlt nochmal 10000 Euro an euch. Würdet ihr das alles berücksichtigen wenn ihr dem Kind die Wohnung verkaufen wollt?

LG

Hi

wie seht ihr das: Euer Kind zieht in eure Wohnung ein
(Bj.1955). Zahlt immer pünktlich für 6 Jahre mehr als die
ortsübliche Miete (410 euro für 50qm). Dann übernimmt euer
Kind etwa 30000 Euro an Modernisierungskosten für die Wohnung
(Anbau, neues Bad, Balkon etc.) + zahlt nochmal 10000 Euro an
euch. Würdet ihr das alles berücksichtigen wenn ihr dem Kind
die Wohnung verkaufen wollt?

Was ist denn passiert, daß das Verhältnis zwischen Eltern und Kind so schlecht ist, daß man so eine Frage in einem öffentlichen Forum stellt?

Aber um die Frage noch zu beantworten: Ich käme nicht auf die Idee meinem Kind eine Miete abzuknöpfen, schon gar nicht mehr als ortsüblich ist. Die Nebenkosten und Sanierungsarbeiten sind ja ok, aber mehr?
Und ja, ich würde die 40000,-- auf jeden Fall beim Verkaufspreis in Abzug bringen.

Gruß
Edith

Was ist denn passiert, daß das Verhältnis zwischen Eltern und
Kind so schlecht ist, daß man so eine Frage in einem
öffentlichen Forum stellt?

Eben - man muss ja nicht alles erzählen in einem öffentlichen Forum :wink:.

Aber um die Frage noch zu beantworten: Ich käme nicht auf die
Idee meinem Kind eine Miete abzuknöpfen, schon gar nicht mehr
als ortsüblich ist. Die Nebenkosten und Sanierungsarbeiten
sind ja ok, aber mehr?
Und ja, ich würde die 40000,-- auf jeden Fall beim
Verkaufspreis in Abzug bringen.

Hmm ok. Gerne noch weitere Meinungen!
Danke Edith.

Auch ich habe bei meinem Vater Miete bezahlt.
Damals fand ich es doof, heute sehe ich diese Zeit als sehr positive Lernphase.
Aber Mieter zahlen keine Sanierungskosten. Entweder Mieter oder …

Ja, auch ich würde die 40’ als Anzahlung sehen, oder den Betrag zurückerstatten da ungerechtfertigt erhalten.

vnA

Hallo,

natürlich wird das ganze angerechnet.

Schliesslich muss das Kind die Wohnung ja nicht abkaufen, das Kind kann ja warten, bis es die Wohnung umsonst (§1924 BGB) bekommt…

grüße
miamei

Würdet ihr das alles berücksichtigen wenn ihr dem Kind
die Wohnung verkaufen wollt?

Das kommt drauf an, was ich mit dem Kind vereinbart habe.

Ich vermute mal: Hier wurde vorher nichts vereinbart und beredet, und nun scheiden sich die Geister an den Vorstellungen, von denen beide Seiten ganz selbstverständlich ausgegangen sind, ohne darüber geredet zu haben.

Gruß,
Max

Hallo,

Das kommt drauf an, was ich mit dem Kind vereinbart habe.
Ich vermute mal: Hier wurde vorher nichts vereinbart und
beredet, und nun scheiden sich die Geister an den
Vorstellungen, von denen beide Seiten ganz selbstverständlich
ausgegangen sind, ohne darüber geredet zu haben.

Und wenns so wäre?

Hier ist für eine fundierte Anwort noch eine Information wichtig:

Gibt es noch weitere Kinder?

Selbstverständlich ist es eher unüblich als Kind Miete über dem ortsüblichen Niveau an Eltern zu zahlen. Warum hat sich das Kind darauf eingelassen? Die orstübliche Miete ist normalerweise als Obergrenze zu betrachten.

Wenn es weitere Kinder gibt, kann es Gründe geben, kein Kind zu vernachlässigen. Beipiel: Beide Kinder wollen zu Hause in separater Wohnung wohnen bleiben, aber es gibt nur EINE Wohnung. Ein Kind muss also ausziehen und die teure (ortübliche) Miete bezahlen. Damit niemand benachteiligt wird, losen die Eltern vielleicht aus, wer zu Hause bleibt. Dasjenige Kind muss aber dann unter Umständen wegen Gleichbehandlung auch eine ortsübliche Miete 8wie das Kind das ausziehen musste auch) bezahlen. Oft ist es aber so, dass sowieso eines der Kinder eher gehen will und das andere eher bleiben will. Dann ist es nicht unüblich auch die Miete für die Wohnung zu Hause etwas unter dem Niveau zu lassen. Aber wir reden hier nur von ortsüblich - keinesfalls von über Ortsniveau (ortsüblich = immer für vergleichbare Lage und Objekt versteht sich).

Wenn es nur ein Kind (als künftiges Erbe - dies vorausgesetzt) gibt, kann es schon mal wichtig sein, dass das Kind mit der ortsüblichen Miete hilft, die hohe Finanzierungskosten für die Eltern mitzutragen, weil die das vielleicht sonst schwer schaffen können. Im Erbfall profitiert das Kind ja wieder von reduzierten Schulden.

Sollten diese beiden Gründe (weitere Kinder oder hohe Schuldenlast) hier nicht zum tragen kommen, ist es eigentlich üblich dem Einzelkind eine deutlich niedrigere Miete als ortsüblich in Rechnung zu stellen. Kann auch mal vorkommen, dass man das Kind erziehen will, zu sparen und einen Teil der ortsüblichen Miete des Kindes auf ein Konto anspart (ohne dass das Kind es weiß) und es ihm erst später bzw im Erbfall zukommen lässt.

Es ist auch nicht verständlich, warum ein Kind hohe Renovierungskosten für eine Immobilie zahlt, die es nicht sein Eigentum nennt. Renovierung ist Sache des Eigentümers - nicht des Mieters.

Nun zum Verkauf: Erneut stelt sich die Frage nach mehreren Kindern. Sollte es mehrere Kinder geben, ist schon nachvollziehbar, dass Marktwert zugrunde gelegt wird, um die anderen Kinder nicht zu benachteiligen. Dabei ist aber zumindest die Summe abzuziehen, die das Kind schon für Renovierung in die Immobilie gezahlt hat. (weitere Zahlungen, die an die Eltern gelesitet wurde, können hier nicht geklärt werden - hier stellt sich die Frage, ob es eine Schenkung war oder eben auch für die Immobilie bestimmt war, dann auch abzuziehen).

Auch zumindest der Teil der Miete, der über dem ortsüblichen Betrag lag, sollte abgezogen werden, muss aber nicht, denn einen Anspruch darauf kann es nicht geben, wenn das Kind freiwillig mehr Miete bezahlt hat.

Darüber hinaus KANN man sogar (nicht unüblich) noch einen weiteren Familienabschlag rechnen, wenn bei mehreren Kindern nur eines an der Familienimmobilie interessiert ist und die Eltern unbedingt wollen, dass die Immobilie in der Familie bleibt. Dann sollte das Kind, das als einziges an der Immobilie interessiert ist, nicht Marktwert bezahlen, sondern weniger (auch bei Geschäftsübergabe bei Familienbetrieben so oft angewendet). Dies können die weiteren Kinder natürlich leicht aushebeln, indem sie - um zur Marktbewertung zu kommen - auch Interesse an der Immobilie vorspielen, also hier ist guter Wille und Einsicht gefragt. Das ist aber alles on Top 8also ZUSAÄTZLICHER Abzug) und unabhängig von den vorgenannten Abschlägen für Renovierung und hoher Miete.

Was bei einem Einzelkind (wieder als künftiger Erbe - vorausgesetzt)? Hier kann es wiederum eigentlich zwei Argumente geben, auf Marktwert zu gehen: Das Kind zum sparen zu erziehen (und so einen Betrag für das Kind auf Konto ansparen) oder wiederum die hohe Schuldenlast zu reduzieren (nutzt in Zukunft dem Kind als Erbe). Ansonsten sehe ich keinen Grund warum man dass Einzelkind hier mit hohen Summen belasten sollte, die es ja oft auch selbst finanzieren muss und damit das Entschuldungsargument entfällt.

Hoffe das hilft

Gruß

ikarusfly

Und wenns so wäre?

Dann ist guter Rat teuer. :smile:

Ein profesioneller Mediator könnte eventuell helfen, weil vermutlich beide Seiten darauf beharren, daß sie absolut im Recht sind und jeder vernünftige Mensch das einsehen sollte. :smile:

Was andere darüber denken, dürfte da kaum eine Lösung sein.

Gruß,
Max