Wohnungsverkauf bzw. -kauf

Hallo…

ich weiß gar nicht, ob das jetzt hier das richtige Forum ist. Aber ich hätte mal gerne gewußt wie denn so ein Wohnungskauf oder Verkauf geht. Also keine juristischen Auskünfte sondern einfach wo ich mich über einen „Pfad“ wie das Prozedere ist und was evtl. dabei beachten muss oder so informieren kann. Also z.B. zuerst Notar und dann ins Rathaus wegen dem Grundbuchamt oder wo liegt das sogg. Grundbuch überhaupt vor? Wann muss eine Auflassungsvormerkung geschehen? usw.

Bin für jeden Tipp dankbar!

Bei Kauf:
Objekt aussuchen
Finanzierung klären
mit Verkäufer Notartermin vereinbaren, Kaufvertrag unterschreiben
(Makler bezahlen)
Notar bezahlen
Grunderwerbssteuer bezahlen
Kaufpreis bezahlen/Objekt übernehmen
Kredit bezahlen

Bei Verkauf:
Käufer finden
Finanzierung des Käufers prüfen
Notartermin vereinbaren, Kaufvertrag unterschreiben
Geldeingang prüfen/Objekt übergeben

Auflassung/Grundbuch/weiteres Trara regelt der Notar, dafür wird er ja bezahlt.

Zusatz
ggf. einen Gutachter der den Zustand des Objektes überprüft. Versteckte Baumängel und/oder Schimmel sind ungeliebte Überraschungen.

Wenn individuelle Gestaltungswünsche bestehen (Anbau) vorab zur Gemeinde Bauamt, Planungsamt zur Klärung ob dies möglich ist. Nicht auf die Aussagen eines Verkäufers oder Maklers vertrauen. Ggf. einen Architekten hinzuziehen.
Weiterhin, beim geringsten Verdacht, oder wenn man sich unsicher ist mit dem Kaufvertragsentwurf zu einem Fachanwalt.

vnA

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wow!! Vielen herzlichen Dank für die rasche Antwort. Jetzt nur noch die Frage: Bezahlt nur der Käufer den Notar? Der Verkäufer nicht? Und wahrscheinlich eine blöde Frage, aber wie überprüft man die Zahlungsfähigkeit eines Käufers? Gibt es da eine Bankbestätigung oder sowas?

LG

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also vollständiger
Bei Kauf:
Lektüre diverser Immobilienkaufratgeber
Verwandtschaft, Freunde, Bekannte, Nachbarn zu ihren Erfahrungen interviewen
Persönliche Finanzsituation absolut ehrlich dokumentieren, oberste Kaufpreisgrenze definieren und AB JETZT EISERN im Blick behalten!
Objekt suchen
Auf Lage, Lage, Lage achten!
Objekt prüfen
Anbaubedarf klären
Gutacher/Architekt bestellen
Gutacher/Architekt bezahlen
Neues Objekt suchen…
[…]
Objekt finden(!), irgendwann
Finanzierungsangebote einholen
Finanzierungsangebote vergleichen
Finanzierungsberatung bei Verbraucherschutzzentrale vereinbaren
Finanzierungsberatung bei Verbraucherschutzzentrale bezahlen
Mit Verkäufer auf einen Notar verständigen
Kaufvertragsentwurf prüfen
Kaufvertragsentwurf vom Fachanwalt prüfen und korrigieren lassen
Fachanwalt für Kaufvertragsentwurfsprüfung bezahlen
Mit Verkäufer Notartermin vereinbaren, Kaufvertrag unterschreiben
(Makler bezahlen)
Notar bezahlen
Fachanwalt suchen, Mandat erteilen für alle Streitigkeiten, die sich vor Objektübernahme ergeben
Grunderwerbssteuer bezahlen
Kaufpreis bezahlen/Objekt übernehmen
Übergabeprotokoll erstellen und unterschreiben oder nicht
Fachanwalt suchen, Mandat erteilen für alle Streitigkeiten, die sich nach Objektübernahme ergeben
Kredit bezahlen
Bei nun eingetretenen Streitigkeiten und eventuellem Prozess möglichst nicht verlieren

Es gibt aber auch Fälle, da läuft es halbwegs glatt…

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-)) Vielen lieben Dank! Das ist wirklich sehr ausführlich dargelegt. Danke für deine Mühe! :smile:

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Jetzt nur noch die Frage: Bezahlt nur der Käufer den Notar?

Üblicherweise. Trotzdem verhandelbar. Der Käufer kann den Kaufpreis ja auch drücken und hat dann genug Geld, den Notar dreimal zu bezahlen. Es sei denn, der Verkäufer mag sich im Preis nicht drücken lassen.

Und wahrscheinlich eine blöde Frage, aber wie
überprüft man die Zahlungsfähigkeit eines Käufers? Gibt es da
eine Bankbestätigung oder sowas?

So ähnlich. Man bittet freundlich um ein Duplikat seines Kreditvertrags mit allen Anlagen nebst Stempeln und Unterschriften. Kann man dann sicherheitshalber wieder beim Fachanwalt prüfen lassen.

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Hi,

man bekommt einen Wisch, dass ein Immobilienkauf beginnt hier ist vor allem der Wert des Objektes, voraussichtliche Gebühren/Kosten aufgelistet. Man nimmt den Kredit auf. Der gesamte Kaufbetrag(Kredit und Eigenanteil) wird auf ein Sonderkonto übertragen und gesperrt. Die Bank stellt einen Wisch aus, dass das Geld vorhanden ist und auf Freigabe zur Überweisung wartet. Die Anwälte machen alles schriftliche fertig. Sobald die Anwälte sagen dass alles fertig ist stellen die einen Wisch aus, dass die Bank den Betrag überweisen darf. Mit dem Wisch zur Bank und überweisen.

Wenn was schief geht(Der Verkäufer zB ein Trickbetrüger ist) wird der Kredit gekündigt und der Eigenanteil abzüglich Bankgebühren zurück überwiesen.

So lief es zumindest bei unserer Eigentumswohnung.

MFG

Danke für deine ausführliche Antwort. Aber von wem bekommt man denn den anfänglichen „Wisch“?

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Beim aller ersten Anwaltsbesuch bei dem der Kaufpreis vereinbart wird.