Ciao unpair,
was ist schon sicher im Leben?! Ich würde an eurer Stelle Aufwand und Nerveneinsatz abwägen.
Haben die neuen „Eigentümer“ eine vermiete Wohung gekauft können sie nicht parallel zum Kauf auf Eigenbedarf klagen. DIeser setzt veränderte Lebensverhältnis voraus.
Könnt ihr ausschliessen, dass euer Markler bei der Mietersuche nicht zufällig auf Käufinteressen gestoßen ist. Ggf handelt es sich nur um Kaufinteressenten und die Wohung gehört immer ncoh eurem Vermieter.
Tritt der Markler für den neuen „Eigentümer“ handelt er im Eigeninteresse und für seine (mögliche) Verkaufsprovision.
Ich empfehle ein direktes Gespräch/kommunikation mit dem Besitzer - sowohl dem (Alt-)Eigentümer mit dem ihr einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen habt, als auch mit den etwaigen (Neu-)Eigentümern. Eventuell verplappert sich einer und wisst woran ihr seid.
Was die Höhe der finanzielle Entschädigung angeht: Ihr seid grad erst eingezogen - wie sehr hängt ihr an der Wohung? Wieviel Zeit und Geld und habt ihr in die neue Wohung/Umzug gesteckt? Wie lange wolltet ihr bei Einzug in der Wohung bleiben?
Die neuen „Eigentümer“ zeigen Gesprächsbereitschaft. Das kann darauf deuten, dass sie a) wissen dass sie keinen Anspruch auf Eigenbedarf haben bzw dieser nur langfristig durchzusetzen ist, b) sie noch keine Eigentümer sind und nur ausloten wollen was möglich ist oder c) sie sind verhandlungs- und kooperationsbereit dann sollten die „Abfindung“ mindestens euren finaziellen Aufwand decken (Umzugskosten, alte+neue Marklergebühr, Renovierungskosten).
Das ganze sollte mindestens aufgerundet werden.
Lotet die Rahmenbedingungen aus und auch wenns schwer fällt bleibt diplomatisch. Ggf ist hier nur ein aktiver und „profitorientierter“ Markler am werk.
Viel Erfolg!
cumar