Wohnungsverkauf direkt nach Einzug

Hallo,

angenommen, ein Paar zieht in eine Wohnung, die über einen makler (mit Provision verkauft wurde), renoviert die Wohnung und erfährt dann über den Hausverwalter, dass die Wohnung gerade verkauft wird. Am gleichen Tag ist schon ein Brief eines Maklers (anderer als zuvor) da, indem der Wohnungsverkauf bestätigt wird.
Das findet exakt einen Monat nach Einzug in die Wohnung statt. Inzwischen haben die Mierter auch erfahren, dass die Interessenten Eigenbedarf haben werden.
Welche Handhabe haben da die Mieter?
Was ist mit den geleisten Kosten für Renovierung und Provision, besteht da eine Möglichkeit das Geld zurück zu erhalten oder angerechnet zu bekommen?
Lohnt es sich in so einem Fall noch in den Mieterbund einzusteigen oder einen Anwalt aufzusuchen?

Das Paar freut sich über jede Information!

Kann dazu leider nichts Vernünftiges beitragen, aber bei Mieterbund auf jeden Fall gut aufgehoben, da Fachleute für diesen Spezialfall.
mfg
pete88

Ciao Unpair,

ruhig bleiben: Ihr habt eine Wohung gemietet. Jemand anderes hat diese vermietete Wohung gekauft. Der Käufer steht in den selben Pflichten wie der bisherige Vermieter.

Eine vermietete Wohung wegen Eigenbedarf zu kündigen ist nicht per se möglich. „Eigen-Bedarf“ allein reicht nicht um gekauftes Wohungseigentum selbst zu nutzen.

Das „Markler“-Wechsel, soltle Euch auch nicht über Gebühr verunsichern, Die Information über den Kauf der Wohungen durch den „neue“ Makler kann Schlicht Serviceleitung für den Käufer sein, Das der Verkauf nicht über den gleichen Markler geschiet wie die Vermietung ist auch nicht ungewöhnlich.

Einen Brief in dem der Eigenbedarf mit dem Kauf in Verbindung gebracht werden, würde auf jeden Fall aufheben.
Der Kauf eine vermieteten Immobilie zur Selbstnutzung schliesst eine Eigenbedarfs Kündigung aus.

Wartet in Ruhe ab was da wirklcih an steht. Wohungen sind ebena auch Geldanlagen.
Bei konkreten Anhaltspunkten rate ich konkret nachzufragen. Ruft den Vermieter oder den Makler an und fragt nach.

Viel Erfolg!
cumar

was genau ist das Problem? wurde bereits gekündigt? die Kündigungsfrist eingehalten? Gruppenrechtsschutzversicherung des Mieterbundes übernimmt keine schwebenden bzw. lfd. Verfahren und nur bei Aussicht auf Erfolg.

Solange sie in der Wohnung sind, haben sie das Druckmittel selbst in der Hand. Lassen Sie sich den Aufwand bezahlen und die Provision erstatten bevor sie Ihr Einverständnis zum Auszug geben. Es ist allemal billiger und für Sie risikoärmer , wenn der Eigentümer klagen muss , oder müsste.Es könnte gut sein , dass , wenn es dazu käme , ein Richter der Auffassung wäre , dass Sie Ihre Investitionen nur in dem guten Glauben getätigt haben , länger dort wohnen zu können.Lassen sie es drauf ankommen , bzw sich vorher die Kosten erstatten .U.U wird das für den neuen Eigentümer ja auch kein Problem sein .

Hallo,

also zunächst mal habt ihr leider keinen Anspruch auf Rückzahlung der Renovierung und leider erst recht keinen ANspruch auf Rückzahlung der Provision, da der Makler ja seinen Dienst, den er tätigen muss um Provisionsanspruch zu haben erfolgreich getan hat.

Ich nehme an, dass bereits vorher geplant war, die Wohnugn zu verkaufen was ihn als schlechten Makler erscheinen lässt - wissen kann man das aber nicht.

SO nun zum wichtigen Thema:
Eigenbedarfskündigung.

Wichtig ist hier zu wissen 1. Mal wo wohnt ihr, welches Bundesland ? denn es gibt unterschiedliche Regelungen.

Ihr müsstet herausfinden, ob das Haus vorher komplett einem Eigentümer gehört hat, welcher es jetzt an mehrere Käufer verkauft. Ist dies der Fall habt ihr als allererstes ein „Vorkaufsrecht“ das heißt, euch muss die Chance gegeben werden innerhalb 2 Monate nach Kaufvertragsabschluss mit einem Dritten selber in diesen Vertrag einzutreten und die Wohnung zu kaufen. 2. gibt es sogenannte Sperrfristen, wenn das Haus gerade „geteilt“ wurde also von einem an mehrere verkauft wird. In Berlin sind diese 10 Jahre. DH. 10 Jahre darf der Käufer nicht auf Eigenbedarf kündigen.

Ansonsten gelten grundsätzlich in ganz Deutschland strenge Kriterien zur Eigenbedarfskündigung. So sind es aufjedenfall erstmal 3 Monate Kündogungsfrist die euch gewährt werden müssen und außerdem müssen die Eigentümer oder nahe Verwandte dann die Wohnung auch wirklich beziehen und der Umzug muss „gerechtfertigt“ sein.

Ich hoffe ich konnte euch helfen.

VIvien

Hallo,
zunächst mal muss der neue Wohnungseigentümer den Mietvertrag des Paares mit allen Rechten und Pflichten übernehmen. Jetzt wäre die Frage: Was steht bzgl. Renovierung bei Ein- und Auszug im Mietvertrag? Was steht da bzgl. Kaution?

Kündigung seitens des neuen Eigentümers wegen Eigenbedarf ist natürlich machbar. Aber evtl. habt Ihr gute Karten, die Kosten der Einzugsrenovierung geltend zu machen - gegen den alten Wohnungseigentümer. Nur wird der sich rausreden: „Tja, ich konnte doch nicht wissen, dass die Wohnung so schnell verkauft wird.“

Vielleicht könnt Ihr im Falle einer Eigenbedarfskündigung mit dem neuen Besitzer eine Absprache treffen, ob er Euch Renovierungskosten zurück erstattet.

Mietervereinbeitritt nützt jetzt nix mehr, jedenfalls musste man vor einiger Zeit erst einige Monate Mitglied sein, bevor der für einen tätig wurde.

Fachanwalt für Mietrecht einschalten halte ich für vernünftig. Wenn Ihr eine Rechtschutzversicherung habt, übernimmt die die Kosten. Ansonsten kostet ein reines Beratungsgespräch aber auch nicht die Welt.

Alles Gute!

Micha

HAllo unpair,

hier könnte es sich tatsächlich um einen Fall arglistiger Täuschung handeln. Die Einschaltung eines Anwaltes oder des Mieterbundes lohnt sich da auf jeden Fall. Allerdings muss auch zunächst die Kündigung des neuen Eigentümers wegen Eigenbedarf vorliegen.

Viel Glück wünscht Heihei

Hallo,

der Makler hat seine Arbeit getätigig und dafür kassiert.

Ob dieser vorab vom Verkauf wußte, ist noch unbewiesen.
Unstrittig hingegen, das der Vermieter ja offenbar bereits Käufer für die Wohnung suchte.

Der VM ist somit derjenige, der die Kosten für die Provision zu entrichten hat.

Kauf bricht Miete nicht und ob ein Eigenbedarf direkt umsetzbar ist, sei auch mal dahin gestellt.
Denn ein Kündigungsschreiben muss ja eine Begründung enthalten, da ihr einen unbefristeten Mietvertrag habt. Nicht selten, sind Kündigungen nichtig, weil sie nicht ausreichend begründet wurden.

Normalerweise verkaufen sich leere Wohnungen besser, als vermietete, gerade wenn der Käufer diese selber beziehen will.

Somit würde ich den Interessenten ditrekt signalisieren, das ihr die Wohnung so schnell nicht räumen werdet, weil ihr Provision bezahlt habt und in die Renovierung auch ihren preis hatte. Manche Vm oder Käufer versüßen einem den Auszug dann mit Summe X, über die ich mir jetzt schon Gedanken machen würde.

Man kann auch bei Eigenbedarf, wenn man es richtig anfängt, einen Auszug ewig hinaus zögern.
Ohne finazielle Entschädigung würde ich es dem VM oder zukünftigen Eigentümer nicht zu leicht machen. macht man es diesen auch klar, steht man auf gutem Posten .

Mieterverein oder Anwalt lohnt eigentlich immer in solchen Fällen.

Ich würde mit dem Vermieter verhandeln. Für Summe X zieht ihr zügig bei Verkauf aus.
Wenn er das nicht zahlen will, müßt ihr versuchen das beim neuen Eigentümer durch zu setzen. Die Provision ist aber beim jetzigen VM einzufordern, da er beim Abschluss des Mietvertrages wohl schon wußte, das der zukünftige Eigentümer Eigenbedarf anmelden wird.
Argumentiert wer, das er zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss noch keinen Käufer hatte und er nicht wissen konnte, das ein Eigenbedarf im Raum stand, ist das wiederum strittig. Schätze es läuft dann auf einen Verglaich raus - also unbedingt fachliche Hilfe hinzu holen.

Viele Grüße

Hallo!

Das ist ja wirklich eine üble Geschichte.

Eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters nach kurzer Mietzeit dürfte in vielen Fällen rechtsmißbräuchlich sein (falls der Eigenbedarf vorhersehbar war).
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/eigenbedarf.htm

Hier liegt aber der Fall etwas anders - man müsste in dieser Richtung schauen:
Wenn Vermieter und/oder Makler bereits von bestehenden Verkaufsabsichten wussten, wurden hier womöglich vorvertragliche Anzeigepflichten/Informationspflichtenverletzt, was Schadensersatzansprüche des Mieters begründen würde. Grundsätzlich liegt hier die Beweislast beim Anspruchsteller (Mieter) - z.B. dass der Vermieter das Objekt schon als der Mietvertrag geschlossen wurde inserierte, dass vielleicht sogar schon der notarielle Überlassungsvertrag unterzeichnet oder in Vorbereitung war.
http://www.mietrecht-hilfe.de/mietvertrag/pflichten-…
Ggf liefert der neue „Verkaufsmakler“ schon wichtige Infos/Beweise, wenn man ihn ersteinmal vorsichtig befragt und/oder die neuen Eigentümer

Ggf. käme es auch auf weitere Sachumstände an. Hintergrund: Es besteht ja immer die Möglichkeit, dass eine Mietwohnung verkauft wird und der Erwerber Eigenbedarf anmeldet. Hiergegen kann sich der Mieter aber absichern, indem er im Mietvertrag auf einen Kündigungsverzicht des Verzichters besteht.

Auskünfte des Mieterbundes scheinen mir da viel zu allgemein und unverbindlich. Ein Erstgespräch beim Anwalt dürfte m.E. viel zielorientierter sein und auch nicht mehr kosten als Aufnahmegebühr/Mindesmitgliedschaftsbeiträge beim Mieterbund.

Viel Erfolg!

Hallo Paar,

zunächst einmal kann ein Eigentümer natürlich verkaufen wann und an wen er will. Das es sich hier um jemanden handelt, der Eigenbedarf anmelden möchte ist sicher ärgerlich, aber m.W. rechtens. Zunächst einmal muss jedoch der Eigenbedarf auch gegenüber den Mietern geltend gemacht werden und dies geht m.W. erst ab dem Termin wo die Käufer als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen sind. Danach gilt die gesetzl. (Kündigungs-)Frist bei Eigenbedarf.
Schadenersatz wird wohl nur geltend gemacht werden können, wenn erstens ein Schaden nachzuweisen ist und 2. dem jetzigen Vermieter nachzuweisen ist das er bereits bei der Vermietung den „sofortigen“ Weiterverkauf beabsichtigt hatte.

Im Zweifel ist der Mieterbund und/oder ein FACH(!!!)-Anwalt sicher nicht die schlechteste Idee - eine gemeinsame einvernehmliche Lösung mit dem Nocheigentümer sicher die bessere!

Hallo,
es tut mir leid, ich kann nur raten den
Anwalt zu fragen, da es sicher auch um
einiges Geld geht.

Gruß

Also, das Paar hätte ja erstmal einen gültigen Mietvertrag, und der potentielle Neueigentümer müßte erstmal eine Eigenbedarfskündigung aussprechen. Eine solche müsste dann auch noch diversen Anforderungen entsprechen. Diese könnte dann ein Fachmann gewiß prüfen, so daß das Paar erstmal wüßte, ob sich ein Widerspruch überhaupt lohnen würde. Außerdem könnte dieser Fachmann dann auch Verhandlungen bzgl. Aufwandsentschädigung und Unzugshilfen führen. Mieterverein oder Anwalt lohnen sich auf jeden Fall! Auch weil enttäuschte Eigentümer manchmal sonderbare Verhaltensweisen an den Tag legen können…
Viel Glück!

Hallo unpair

Ist ja schon echt eine Frechheit…aber leider kann ich dir nicht weiterhelfen. Ich persönlich würde einen Anwalt aufsuchen.
LG

Der Kauf eine vermieteten Immobilie zur Selbstnutzung schließt eine Eigenbedarfs Kündigung aus. …
Sicher?
Wir haben ein Angebot erhalten- Ende Januar raus, Neue Wohnung über den Markler (sieht gerade aber mau aus) und 500€ oder 1500€ aber keine andere Entschädigung. Und wenn wir das nicht nehmen, müssen wir auf die normale Kündigung warten.
Lohnt es zu warten? Was meinst du?

Das mit dem Mieterbund stimmt leider…
Das Problem ist, das sie uns nun für etwas Geld ras schicken wollen und uns nun schnell raus haben wollen.

Ja, aber es ist so unsicher…
Letzter Stand sind nun 1500 oder Wohnung mit 500 oder volles Risiko sind nun die Optionen…

Wir sind In BW.
Die Wohnung ist eine von vielen Eigentumswohnungen. Also ein „normaler“ Verkauf.
Wenn die nun den Vertrag unterschreiben, dann sind wir März draußen und das wollen die verkürzen auf Januar… Sie bieten nun etwas Geld an aber zu wenig für die bisher geleisteten Kosten.

Hallo Micha,
danke dir.
Das Problem ist das der vom Rechtsschutz sagt, keine Chance und der vom Mieterbund meint aussitzen.
Die neuen Angebote (s.o.) von minimaler Entschädigung oder komisch unter der Hand gelaufenen Wohnungsvermittlung durch nen bekannten Makler vom Makler der mit dem Verkauf beauftragt ist (ohne Zusicherung einer Wohnung in ähnlichem Wert) sowie der Drohung nichts zu bekommen und einfach gekündigt zu bekommen sind bisher eher schwer einzuschätzen. Wir sind gerade planlos. Und werden sehr unter Druck gesetzt.
Eine Nacht zum zustimmen oder nichts…

Danke dir.
Angeblich wollte der VM nicht mehr verkaufen, nach zwei Jahren des versuchens (wovon wir auch nichts wussten) und der Makler hat es nicht von der Seite genommen…
Und der Käufer wollte die Wohnung wohl schon letztes Jahr und kam nun wieder darauf zurück…
alles sehr komisch. Und das Angebot, das finale, nach zwei Wochen hin und her, ist minimal…
Und was wir tun sollen weiß natürlich keiner.
Auch die Anwälte des Mieterbundes oder des Rechtschutzes nicht.