Hallo,
der Makler hat seine Arbeit getätigig und dafür kassiert.
Ob dieser vorab vom Verkauf wußte, ist noch unbewiesen.
Unstrittig hingegen, das der Vermieter ja offenbar bereits Käufer für die Wohnung suchte.
Der VM ist somit derjenige, der die Kosten für die Provision zu entrichten hat.
Kauf bricht Miete nicht und ob ein Eigenbedarf direkt umsetzbar ist, sei auch mal dahin gestellt.
Denn ein Kündigungsschreiben muss ja eine Begründung enthalten, da ihr einen unbefristeten Mietvertrag habt. Nicht selten, sind Kündigungen nichtig, weil sie nicht ausreichend begründet wurden.
Normalerweise verkaufen sich leere Wohnungen besser, als vermietete, gerade wenn der Käufer diese selber beziehen will.
Somit würde ich den Interessenten ditrekt signalisieren, das ihr die Wohnung so schnell nicht räumen werdet, weil ihr Provision bezahlt habt und in die Renovierung auch ihren preis hatte. Manche Vm oder Käufer versüßen einem den Auszug dann mit Summe X, über die ich mir jetzt schon Gedanken machen würde.
Man kann auch bei Eigenbedarf, wenn man es richtig anfängt, einen Auszug ewig hinaus zögern.
Ohne finazielle Entschädigung würde ich es dem VM oder zukünftigen Eigentümer nicht zu leicht machen. macht man es diesen auch klar, steht man auf gutem Posten .
Mieterverein oder Anwalt lohnt eigentlich immer in solchen Fällen.
Ich würde mit dem Vermieter verhandeln. Für Summe X zieht ihr zügig bei Verkauf aus.
Wenn er das nicht zahlen will, müßt ihr versuchen das beim neuen Eigentümer durch zu setzen. Die Provision ist aber beim jetzigen VM einzufordern, da er beim Abschluss des Mietvertrages wohl schon wußte, das der zukünftige Eigentümer Eigenbedarf anmelden wird.
Argumentiert wer, das er zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss noch keinen Käufer hatte und er nicht wissen konnte, das ein Eigenbedarf im Raum stand, ist das wiederum strittig. Schätze es läuft dann auf einen Verglaich raus - also unbedingt fachliche Hilfe hinzu holen.
Viele Grüße