Wir wollen unsere Eigentumswohnung verkaufen. Diese wurde die letzten 2 Jahre vermietet. Wir verkaufen die Wohnung zum gleichen Preis, wie wir sie damals gekauft haben. Wir haben keine Schulden für die Wohnung, alles schon ausbezahlt. Müssen wir nach dem Verkauf Steuern zahlen?
Liebe/-r Experte/-in,
kommt darauf an…wann wurde die Wohnung gekauft? Es gibt eine 10-Jahresfrist…und was ist mit der Abschreibung die Sie ja geltend genacht haben,…hier lohnt doch der Gang zum Stuerberater…
Hallo,
ich beantworte gerne Fragen zur Steuererklärung von Arbeitnehmern aber diese Frage richten Sie bitte direkt an das Finanzamt. Den Verkauf müssen Sie als Einnahme in der Steuererklärung mit angeben.
Mfg.
Hallo- die Einnahmen sind schon normalerweise anzugeben
Natürlich muss man für den Verkauf Steuern entrichten. Die Höhe im Einzelfall kann nur ein Steuerberater, evtl. der Notar und das Finanzamt am konkreten Fall berechnen.
Wichtige Frage: wann wurde die Wohnung gekauft?
VG
Shelly
Hallo,
erfolgt die Veräußerung von Immobilien bis zu 10 Jahre nach dem Erwerb, löst dies eine Besteuerung des erzielten Veräußerungsgewinns (Spekulationsgewinns) aus, § 23 Abs. 1 EStG.
Der Gewinn aus einem Immobilienverkauf ist die Differenz aus Verkaufs- und Kaufpreis.
Wobei hier zu beachten ist, dass der damalige Kaufpreis um die in Anspruch genommene Abschreibung zu mindern ist. Weiterhin können noch anfallende Werbungskosten wie z. B. Maklergebühren, Notarkosten, Kosten für Internetanzeigen und Zeitungsinserate.
Übersteigt der so ermittelte Betrag die Freigrenze von 1.000 € wird der gesamte Gewinn der Besteuerung unterworfen.
Gruss
Liebe Leni,
die Eigentumswohnung ist in Ihrem Privatvermögen. Wenn Sie diese verkaufen müssen Sie die Verkaufserlöse (Minder- und Mehrbeträge) nicht versteuern bzw. Sie können die Verluste daraus auch nicht geltend machen. Anders als im Betriebsvermögen, was hier nicht greift.
Beste Grüße
Schroedter
Hallo
Es ist nur ein erzielter Verkaufsgewinn (nicht der Verkaufserlös) zu versteuern) - hier mit Berechnungsbeispiel:
http://www.immoverkauf24.de/immobilienverkauf/hausve…
Allerdings wurden bei einer vermieteten Immobilie ggf AfA beansprucht, die bei der Berechnung des erzielten Verkaufsgewinns wieder zu berücksichtigen wäre.
Wenn der Kauf der Wohnung nicht mehr als zehn Jahre zurückliegt, dann entsteht ein einkommensteuerpflichtiger Veräußerungsgewinn in Höhe der in Anspruch genommenen Abschreibung.
Guten Tag, gewöhnlich fallen hierfür Einkommensstuern an, die sich jedoch an den jeweiligen Einkommen der Verkäufer/des Verkäufers orientieren.
Das wird dem Finanzamt aber komisch vorkommen! Gleicher Preis? Was ist mit den Erwerbsnebenkosten, was habt Ihr in Renovierung etc. investiert, was wurde abgeschrieben? Hat die Immobilie einer Wertsteigerung erfahren?
Wenn kein Gewinn erzielt wurde, fällt auch keine Steuer an …