habe eine Frage. Vor ca. 2 Monaten wurde eine Wohnung gekauft (6 Parteienhaus).
Vor Kauf ist der Makler u.a. über die Heizung/Heizungsanlage befragt, wann diese erneuert wurde.
Es wurde bestätigt, dass diese in 2010 neu eingebaut wurde.
Als diese Woche der Kaminkehrer im Hause war, hat dieser gesagt, die Heizung sei von 2000 (Anlage und Brenner, etc) >d.h. 10 Jahre älter als damals durch Makler angegeben.
Gibt es hierzu Ansprüche gegen den Verkäufer gemäß der Anteile an der Heizung?
Wohl eher gegen den Makler.
Nur welchen „Schaden“ will man hier geltend machen ?
Eine 12 Jahre Heizung hat nach allgemeiner Lebenserfahrung womöglich bereits die Hälfte ihrer technischen/wirtschaftlichen Lebensdauer erreicht.
Eine erst 2 Jahre alte noch lange nicht.
Da man an Heizungssanierung/Erneuerung zukünftig finanziell zu einem Sechstel beteiligt sein wird,ist das schon beachtlich.
Es kommt aber auch darauf an,ob man das als Kaufkriterium betrachtete,Heizung wäre ja nur ein Posten an der Unterhaltung des Hauses.
Ist die Wohnung aufgrund der falschen Aussage (Unkenntnis oder bewusste Täuschung)weniger wert,als man bezahlt hat ?
Es wurde bestätigt, dass diese in 2010 neu eingebaut wurde.
Mit welchen Worten genau? Und ist das auch beweisbar?
Btw., warum genau hat sich der Käufer eigentlich die Heizung nicht selber mal angeschaut? Sogar ein Laie sollte ein 2 Jahre alte Heizungsanlage von einer 12 Jahre alten unterscheiden können. Allein vom Äußeren her. Und es gibt schließlich auch so was wie Typenschilder.
Gruß
loderunner
Vor ca. 2 Monaten wurde eine Wohnung gekauft (6 Parteienhaus).
Vor Kauf ist der Makler u.a. über die Heizung/Heizungsanlage
befragt, wann diese erneuert wurde.
Gibt es Aldi in der Nähe der Wohnung? Warum fragst Du nicht dort? Die Leute sind nämlich bezüglich Deiner Heizung ungefähr so sachkundig wie der befragte Makler.
Ein Makler ist ein Vermittler. Er hat in aller Regel von der technischen Ausstattung von Gebäuden nicht den Schatten einer Ahnung und verfügt über keinerlei einschlägige Fachkenntnisse. Die Beurteilung von Heizungsanlagen gehört jedenfalls nicht zum Job eines Maklers. Günstigstenfalls liest er vom Blatt ab, was ihm der bisherige Eigentümer der Wohnung aufschrieb. Im weniger günstigen Fall schwurbelt der Makler daher, was er glaubt, was die anwesenden Leute hören wollen.
Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung sollte man einen Sachverständigen beauftragen, der den Zustand des ganzen Hauses begutachtet. Mängel und möglicherweise auf die Eigentümergemeinschaft zukommende Kosten muss man in Relation zu den gebildeten Rücklagen beurteilen. Von daher nützt die Einzelinformation über das Baujahr irgendeiner technischen Einrichtung des Hauses gar nichts. Man muss alles im Zusammenhang sehen und dazu befragt man nicht die Putzfrau, nicht den Frisör und nicht den Makler.