Guten Tag!
Wenn man bei einem Wohnungsverkauf die Küche, Badezimmerschränke und weitere Austattungen separat über einen Privatvertrag verkauft, wann sollte hier die Zahlung erfolgen, damit der Verkäufer sich dem Geld sicher ist.
Vor dem Notartermin? Damit nicht der Käufer beim unterschrieben Notarvertrag plötzlich sagt, er nimmt nur die Wohnung und nicht den zusätzlich vereinbarten Inhalt.
Kann man das irgendwie in dem Privatvertrag festhalten?
Wie sollte hier vorgegangen sein, damit es sicher ist.
Mit freundlichem Gruß