Hallo zusammen,
wir interessieren uns sehr für den Kauf einer bestimmten Eigentumswohnung. Diese wird jedoch leider von einem Mieter bewohnt, der schon vor Verkauf der Immobilie klipp und klar sagt, er weigere sich im Falle einer Eigenbedarfskündigung durch den neuen Eigentümer, auszuziehen und lasse es auch auf eine Räumungsklage ankommen. Sowas kann sich ja dann incl. normaler Kündigungsfrist (in dem Fall 6 Monate), Räumungsklage und anschließender Fristen und Verlängerungen, die da noch bewilligt und beantragt werden können, bis zu 2 Jahre hinziehen.
Gibt es denn gar keine Möglichkeiten, diesen Vorgang zu beschleunigen? Die jetzige Eigentümerin hat dem Mieter zwar inzwischen gekündigt, aber da sie selbst keine Eigenbedarfsansprüche geltend machen kann, dürfte diese Kündigung ja gar nicht wirksam sein, oder? Scheitert jetzt an einem bockigen Mieter wirklich der Kauf unserer Traumimmobilie? Eine Wartezeit von 2 Jahren können wir uns nicht erlauben, da wir einen befristeten Mietvertrag haben,der Anfang nächsten Jahres endet. 
Vielen Dank für Eure Meinungen.
LG
Claudia
Hallo,
einen rechtlichen Rat wirst du hier nicht bekommen, da du offensichtlich nicht in der Lage bist, Hinweise zu lesen.
Scheitert jetzt an
einem bockigen Mieter
also schon dieser Ausdruck!
Eine Wartezeit von 2 Jahren können wir uns
nicht erlauben, da wir einen befristeten Mietvertrag haben,der
Anfang nächsten Jahres endet. 
Ein nicht rechtlicher Rat: Was kannst du dem „bockigen“ Mieter bieten, um ihm einen Auszug schmackhaft zu machen? Such ihm z.B. eine neue schöne Wohnung und finanzier ihm den Umzug!
Gruß, Niels
Hallo Claudia!
Scheitert jetzt an einem bockigen Mieter…
Das Dach über dem Kopf und die eigene Wohnung sind für jeden Menschen von so elementarer Bedeutung, daß es aus guten Gründen nicht möglich ist, jemandem ohne triftigen Grund Wohnung und Lebensumfeld zu nehmen. Wäre es anders, sähe es übel aus in unserem Land.
Eine Wartezeit von 2 Jahren können wir uns nicht erlauben, da wir
einen befristeten Mietvertrag haben, der Anfang nächsten Jahres
endet.
In solcher Situation denkt man gar nicht erst an eine Problemlösung auf dem Rechtsweg. Besser ist es, Geld in die Hand zu nehmen und zu versuchen, dem bisherigen Mieter den Auszug schmackhaft zu machen. Wenn das klappt, ist alles in Ordnung und sollte es nicht funktionieren, kaufe eine unvermietete Wohnung.
Gruß
Wolfgang
Hallo!
Vermieten in Deutschland kommt häufig einer Enteignung gleich.
Auf der einen Seite ist klar, dass man einem Menschen nicht einfach so das Dach über dem Kopf nehmen kann.
Auf der anderen Seite muss es aber dem Eigentümer einer Immobilie möglich sein, nach Ablauf einer Schonfrist für den Mieter damit anstellen zu können, was er will. Und zwar ohne Begründung. Was geht es andere an, was ich mit meiner Wohnung vorhabe? Und wenn ich ein 50qm Aquarium einbauen und niemanden außer den Fischen dort wohnen lassen möchte, sollte das rein meine Entscheidung sein. Schließlich hat der MIeter auch nicht die Renovierung, Kreditzinsen und Mioetausfälle am Hals.
Eine Kündigungsfrist von 6 Monaten ohne Angabe von Gründen würde ich für sinnvoll erachten.
Ich persönlich rate klar davon ab, die Immobilie unter diesen Voraussetzungen zu kaufen. Auch das Anbieten von Geld für den Mieter lehne ich kategorisch ab. Soweit kommt´s noch…
Ich habe mich von meinem vermieteten Immobilien getrennt und investiere in andere Anlageformen. Das kostet natürlich vermietbaren Wohnraum, aber das Risiko ist zu hoch. Will man irgendwann an einen Freund oder Familienmitglied vermieten, wird man den Mieter nicht los. Will man verkaufen, reduziert sich deshalb der Wert drastisch. Zahlt der Mieter nicht, wird man ihn, wenn überhaupt, nur über ein teures Gerichtsverfahren und unter monate- oder gar jahrelangen Mietausfällen los. Hat man Pech, erhält man obendrein noch eine stark beschädigte Wohnung zurück, deren Renovierung die Langzeitrendite dann vollends vernichtet.
Sucht Euch eine freie Immobilie oder lasst sich den Verkäufer um den Mieter kümmern.
Grüße,
Mathias