Wohnungsverkauf : Muss der Ertrag versteuert werden ?

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo ich hätte gern gewusst, wie es sich verhält in Deutschland, wenn ich nach über 20 Jahren Besitz meine
Eigentumswohnung verkaufe. Muss ich dem Finanzamt darüber Auskunft geben und eventuell den Ertrag versteuern ? Wenn ja, nur die Differenz zwischen Ankaufpreis und Verkaufspreis ? Wieviel Prozent stehen da zur Debatte ?
Würde mich über eine rasche Antwort freuen.

MfG

Hallo Pelikan-fla,

Wohnung- oder Hausverkauf muss man nur versteuern, wenn dieser innerhalb von 10 Jahren verkauft wird und nicht zu eigenen Zwecken genutzt wurde. Sobald du deine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hast, brauchst du dem Finanzamt nichts mitzuteilen. Das Finanzamt erhält eine Mitteilung vom Notar, dass du die Wohnung verkaufst. Es wird vielleicht eine Anfrage kommen, was du mit dem Geld machst. Das wurde bisher immer so gemacht, um zu überprüfen, ob du evtl. Zinseinnahmen versteuerst. Da es aber die Abgeltungssteuer gibt, könnte eine Anfrage an dich entfallen. Du bist nicht verpflichtet in deiner Steuererklärung davon etwas anzugeben. Wenn es dich näher interessiert, kannst du den § 23 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes lesen (kann man googeln).
Ich hoffe, dass ich dir damit geholfen habe. Sorry, dass ich so spät antworte. Hab meine Mails nicht gecheckt. Sollten noch Fragen bestehen, werde ich täglich Mails checken und dir umgehend antworten.

LG