Wohnungsverkauf, Probleme mit dem Makler

Hallo liebes wer-weiss-wann Team!
Ich bitte um eine Auskunft.
Ich habe eine Penthouse-Wohnung einem Makler ohne schriftliche Abmachung (Vertrag) im September 2010 zum Verkauf übergeben. Die schöne Wohnung stand fast ein 1 Jahr leer, trotz einer Preisminderung. Es wurde dann Preis der Wohnung noch einmal gesenkt, nach Absprache mit dem Makler.Ich habe dann dem Makler die Wohnung noch bis Ende September 2011 an Hand gelassen, aber ihm schriftlich mitgeteilt, dass ich die Wohnung parallel laufend,in einer kleinen Privatanzeige anbiete,um sie zu verkaufen. Dieses hat sehr schnell geklappt. Jetzt hatte der Makler plötzlich auch ernsthafte Interessenten. Die Wohnung ist jetzt von mir verkauft worden und schon notariell beurkundet. Der Makler verlangt nun von mir eine Entschädigung für Kosten, die ihm entstanden sind. Frage: Ist das rechtens, wenn ja, wonach richtet sich die Höhe der Entschädigung? Gilt auch eine mündliche Abmachung? Lohnt sich ein Rechtsanwalt?
Bitte um genaue und rechtliche Auskunft.
Im voraus vielen Dank und freundliche Grüße
TumlehD

Makler Immobilienverkauf
Meines Erachtens kann der Makler keine Kosten gelten machen, wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt. Eine mündliche Abmachung, zumal er wußte, dass Sie die Wohnung selbst auch noch inserieren, ist für Sie schließlich kein Alleinvertrag. Ich würde da abwarten und den Makler auffordern Ihnen eine schriftlichen Vertrag über den Immobilienverkauf nachzuweisen, dass Sie ihm eventuelle Kosten erstatten müssen, sollten Sie die Wohnung anderweitig verkaufen. Viel Glück!

Die Antwort von „Dalldo“ kann ich nur bestätigen. Ich würde keinen cent an den Makler zahlen.