Wohnungsverkauf, Sondernutzungsrecht

GUten Tag,

Person A hat vor seine Wohnung zu verkaufen, welche er vor drei Jahren gekauft hat. Nun fängt Person A an zu studieren und kann sich die Wohnung nicht mehr leisten. Person A hat eine DG-Wohnung auf „Honululu“ gekauft, mit Sondernutzungsrechte für zwei Spitzböden.
Dies wurden auch im Grundbuch eingetragen und der DG-Wohnung zugewiesen

Person A hat mit viel Mühe, diese beiden Spitzböden ausgebaut und mit der DG-Wohnung verbunden.

Nun fragt sich Person A, ob die ausgebauten Spitzböden trotz Ausbau weiterhin als Sondernutzungsfläche gelten und so verkauft werden müssen, oder ob die Spitzböden als Wohnfläche mitberechnet werden können?
Die DG-Wohnung hatte Anfangs eine Grundfläche von 59 qm. Mit den Spitzböden kommt die Wohnung so auf ca 140qm.

Wenn die Spitzböden weiterhin als Sondernutzungsflächen weiter verkauft werden müssen, wie wird dann der Wert dieser Spitzböden berechnet?

Vielen Dank

…Wohnungsverkauf nach nur drei Jahren wird sehr teuer…Das Finanzamt kassiert enorm.

Hallo liebertee,

…Wohnungsverkauf nach nur drei Jahren wird sehr teuer…Das
Finanzamt kassiert enorm.

So???

Grüße,
Tinchen

Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen.
WEG-rechtlich ist und bleibt es Sondernutzungsrecht. Es gehört also der Gemeinschaft, darf allerdings nur von A genutzt werden.
Miet- und Nutzungsrechtlich wurde es zu Wohnraum. Damit erhöht sich der Wert und damit möglicherweise auch der Verkaufswert.
Preisbildend dabei ist natürlich die behördliche Genehmigung für den Umbau und die Zustimmung zu den Maßnahmen durch die WEG, wenn dies nach der Teilungserklärung erforderlich ist.

vnA

Wenn die Spitzböden weiterhin als Sondernutzungsflächen weiter
verkauft werden müssen, wie wird dann der Wert dieser
Spitzböden berechnet?

Es gibt in der Regel keinen relevanten Unterschied zwischen Sondereigentum und Sondernutzungsrecht.
d.h. wenn wirklich vollwertiger Wohnraum geschaffen wurde,und dies nach der Teilungserklärung auch zulässig war, ist er genauso viel wert, wie die ursprüngliche Fläche.
Gruß n.