Wenn man eine Wohnung verkaufen möchte und man hat 5 Jahre sebst darin gewohnt und danach ein halbes Jahr vermietet hat , muß man dann Spekulationssteuer bezahlen ?
Servus,
wenn bei der Veräußerung kein Gewinn anfällt: Nein.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
… und der Gewinn errechnet sich aus dem Kaufpreis und dem Verkaufspreis oder Kaufpreis plus Renovierungskosten, Makler ,Steuern und Verkaufspreis ?
Servus,
der Veräußerungsgewinn ist der Verkaufspreis minus den Anschaffungs- und Herstellungskosten, minus allen Aufwendungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Veräußerung gestanden haben (Makler, Anzeigen usw., Renovierung auch, falls sie unmittelbar vor der Veräußerung stattgefunden hat und nicht nur der Aufholung unterlassener Renovierungen während der vorigen Jahre diente).
Wenn Abschreibungen bei der Ermittlung steuerpflichtiger Einkünfte geltend gemacht worden sind (bei Vermietung), werden sie bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgezogen, d.h. der Gewinn wird um den Betrag der steuerlich geltend gemachten Abschreibungen höher.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder