Wohnungsverkauf über ein anderes Konto

Der Verkauf einer Wohnung soll nicht über das Konto des Verkäufers erfolgen sondern das Geld soll auf ein anderes Konto einer dritten Person überwiesen werden, welche nicht mit dem Verkäufer verwandt ist. Der Verkauf erfolgt über einen Notar. Die Wohnung befand sich länger als 10 Jahre im Besitzt des Verkäufers, es würde also keine Steuer für den Verkauf anfallen.

Ist so eine Konstellation überhaupt rechtens? Kann man davon ausgehen, dass der Verkäufer nicht will, dass das Geld auf seinem Konto sichtbar wird und würde man sich hier als Käufer strafbar machen?

Hallo Kralling,

Ist so eine Konstellation überhaupt rechtens? Kann man davon
ausgehen, dass der Verkäufer nicht will, dass das Geld auf
seinem Konto sichtbar wird und würde man sich hier als Käufer
strafbar machen?

einmal davon abgesehen, dass diese Konstellation sehr seltsam anmutet, drängt sich die Frage auf, warum?

Gruß

BHShuber

wohnungen gegen barzahlung verkaufen. oder es gibt evtl. leute, die gar kein konto haben. oder man könnte den kaufpreis auf das konto des notars ordern und der holt dann die schleifen von der bank, oder, oder…

p.s. der grund interessiert mich nicht.

gruß inder

Hallo,

ich wäre da nicht ganz so unkritisch. Wenn man die Gründe hierfür nicht sauber nachvollziehen kann, sollte man die Finger davon lassen. Auch wenn unter dem Strich mangels ausreichendem Vorsatz nicht viel dabei rum kommen dürfte, aber den Ärger mit Polizei, Staatsanwaltschaft, Strafrichter, weil man sich ggf. doch so haarscharf in der Nähe der Beihilfe oder Begünstigung bewegt hat, kann man sich auch sparen.

Wäre ja nicht das erste Mal, dass so Geld gewaschen oder Einnahmen vor Gläubigern verschleiert werden sollen, …

Im Zweifelsfall eben notfalls über Notar-Anderkonto, und es dem Notar überlassen, ob der dann auf das Konto eines Dritten überweist. Wobei man auch dabei daran denken sollte, dass im Falle des Falles, bei nötiger Rückabwicklung die Karten schlecht gemischt sind, wenn der Verkäufer nicht über die Kohle verfügen kann.

Gruß vom Wiz

solls ja nur die frau nicht mitbekommen…

gruß inder

… und wenn das eine Geschiedene mit einem Stall voll Kinder ist, die alle Unterhaltsvorschuss vom Amt bekommen, weil der Vater angibt, mittellos zu sein? Vielleicht noch der Vater gerade just auf dem Sprung in die Insolvenz ist? Schon sind wir haarscharf an so Dingen wie (Schuldner)begünstigung, …

Ach nee, so einen Stress würde ich nicht ohne Not haben wollen, auch wenn dann ggf. alles mangels nachweisbarem Vorsatz wieder eingestellt wird.

Gruß vom Wiz

aber das soll jeder mit sich selbst ausmachen. mir gings jetzt darum, die frage zu klären ohne zuviel hinein zu interpretieren…

gruß inder

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