Wohnungsverkauf um Pflegekosten zu bezahlen ?

Mein Mann liegt nach einer Herz-Untersuchung im Koma und muss in Zunkunft wahrscheinlich in einem Altenheim gepflegt werden. Wir haben zusammen eine 70 qm ausbezahlte Wohnung. Kann das Sozialamt mich nun dazu verpflichten die Wohnung zu verkaufen um die bevorstehenden Pflegekosten zu bezahlen ?

Liebe Estha

Ich muss unbedingt mein Profil ändern, denn normalerweise bin ich nur in ALG II und bedingt in Sozialhilfe einigermaßen firm, aber da ich Dein Problem aus dem Bekanntenkreis so lala kenne, versuche ich mal eine Antwort. Ich kann mich aber auch täuschen, also nicht gleich aufgeben.

Eine frühere Nachbarin hatte ein ähnliches Problem, wegen ihres pflegebedürftigen Mannes und von daher weiß ich zumindest, dass sie die Unterbringung im Pflegeheim eine Menge Geld gekostet hat. Sie hat ihr Haus aber noch, ob es allerdings daran liegt, dass sie das Geld auf andere Weise aufbringen konnte oder ob irgendeine Versicherung einsprang, kann ich Dir, momentan wenigstens, noch nicht sagen. Wenn ich sie aber zufällig treffen sollte, werde ich sie mal genauer fragen. Kann also sein, dass ich zu einem späteren Zeitpunkt nochmals auf Dein Problem zurückkomme.

Wie gesagt, Pflege kostet nicht wenig. Mein Vater hat auch Stufe zwei, wird allerdings zuhause vom Sozialdienst, der zwei Mal am Tag kommt, betreut. Tagsüber macht das meine Mutter. Ich weiß nicht mal genau, was die dafür bekommen, jedenfalls deutlich über 1200 Euro, die der Sozialdienst erhält, die aber, wegen der zugesprochenen Pflegestufe, voll übernommen werden. Kann also möglich sein, dass es auf eine bewilligte Pflegestufe ankommt, ob Ihr erstmal zur Vermögensabgabe verpflichtet werdet. Aber meine Eltern haben auch kein Vermögen, von daher kann ich leider nur spekulieren.

Ich hoffe, dass Dir hier im Forum jemand der sich in der Materie besser als ich auskennt, helfen kann. Aber ich werde in jedem Fall unsere frühere Nachbarin fragen, sobald ich sie sehe.

Viele Grüße aus dem Schwarzwald und ich drück Euch die Daumen.

Micha

Liebe Frau Estha, das mit ihrem Mann tut mir unendlich leid, sogar wenn wir uns gar nicht kennen.
Leider kann ich ihnen da nicht helfen, da kenne ich mich zu wenig aus. Ich wünsche ihnen viel Kraft für die Zukunft. Nicole Richter

Liebe Estha

Glücklicherweise kam nochmal Deine Anfrage auf meinem Yahoo-Mailkonto rein, sonst hätte ich gar nicht bemerkt, dass ich Dir schon geantwortet habe.

Erst vor einigen Tagen kam nämlich ein Report im Fernsehen, bei dem es um ähnliche Probleme ging und wenn ich das richtig verstanden habe, dann gehört zum „geschützten Vermögen“, also dem Vermögen, dass nicht für Pflegekosten veräußert werden muss, ein „angemessener und selbstgenutzter“ Wohnraum. Und ich denke, bei lediglich 70 Quadratmetern kann man durchaus von „angemessen“ sprechen. Zumal ja zwei Personen darin wohnen.

Ergo müsstest Ihr nach meinem jetzigen Kenntnisstand die Wohnung auf keinen Fall veräußern.

Viele Grüße aus dem Schwarzwald

Micha