Wohnungsverkauf und 6 Monate als Mieter bleiben

Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir bei folgender Frage helfen:

Ich möchte meine Wohnung verkaufen und noch 6 Monate (bis zur Fertigstellung meines EFH) als Mieter in der Wohnung bleiben. Der Mietanteil soll auf die Höhe der Nebenkosten beschränkt bleiben. Muß so etwas bereits im notariellen Kaufvertrag festgeschrieben sein, oder in einem eigenen Mietvertrag - oder beides??

Gibt es für hierfür bestimmte Formulierungen für Kauf-,Mietvertrag?

Danke für Eure Hilfe!
Michael

Hallo,

Ich möchte meine Wohnung verkaufen und noch 6 Monate (bis zur
Fertigstellung meines EFH) als Mieter in der Wohnung bleiben.
Der Mietanteil soll auf die Höhe der Nebenkosten beschränkt
bleiben. Muß so etwas bereits im notariellen Kaufvertrag
festgeschrieben sein, oder in einem eigenen Mietvertrag - oder
beides??

Gibt es für hierfür bestimmte Formulierungen für
Kauf-,Mietvertrag?

Diese Regelung muss in den Mietvertrag. Beim Text hilft Dir der Notar.

Gruss Günter

Hi,

hast Du schon einen Käufer - denn evtl. stellt sich das Problem gar nicht - hier sind Immobilien so schlecht zu verkaufen, wir haben es in einem ganzen Jahr nicht geschaftt :frowning:

Grüße

Wendy

Hallo Wendy - derzeit habe ich zwei ernsthafte Interessenten. Genau aus diesem Grund stelle ich ja diese Anfrage. :wink:

Gruß zurück!!

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In einem Kaufvertrag gibt es üblicherweise einen Punkt „Termin des Nutzen- und Lastenübergangs“
Man vereinbart diesen Termin dann einfach auf das von dir gewünschte Datum.
Dann habt ihr nicht das Problem mit dem Mietvertrags…
Gruß Norbert

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Danke Norbert !

  • heißt das aber nicht auch, dass zu diesem Termin (Übergang Nutzen-, Last) erst der Kaufpreis fällig wird?

Gruß
Micha

In einem Kaufvertrag gibt es üblicherweise einen Punkt „Termin
des Nutzen- und Lastenübergangs“
Man vereinbart diesen Termin dann einfach auf das von dir
gewünschte Datum.
Dann habt ihr nicht das Problem mit dem Mietvertrags…
Gruß Norbert

  • heißt das aber nicht auch, dass zu diesem Termin (Übergang
    Nutzen-, Last) erst der Kaufpreis fällig wird?

Nein, das heißt es nicht. Die Bezahlungsmodalitäten könnt ihr genauso frei vereinbaren. Da sind viele Varianten denkbar…

Aber vergiß nicht den Käufer!
Eine vorgezogene Zahlung kostet dem Käufer Geld - und normalerweise müsstest du ihm dann auch im Kaufpreis entgegenkommen.
Gruß Norbert