Wohnungsverkauf und Hauskauf

Hallo, habe ebenfalls mal eine Frage zum Ablauf beim Verkauf ETW und Kauf eines Hauses:
Unsere ETW hat einen Käufer gefunden, leider haben wir aber noch kein Haus! Habe mir sagen lassen, es besteht die Möglichkeit mit dem Käufer ein Vereinbarung zu treffen, dass wir den Verkauf der ETW zwar abschließen, aber noch nicht ausziehen und dem Käufer quasi eine „Miete“ in Höhe seiner Belastung zahlen.
Da wir ohne Makler die ETW verkaufen, weiss ich nicht was jetzt zu tun ist? Beauftragen wir als Verkäufer einen Notar (Kosten trägt der Käufer)? Setzt dieser dann auch die Vereinbarung/Mietvertrag bzgl. des „weiterwohnens“ auf? Soll der Käufer eine Anzahlung leisten?
Fragen über Fragen… bitte um Hilfe!

hallo,

im prinzip könnt ihr machen/vereinbaren, was ihr wollt und was der käufer mitmacht.
heißt: man kann einen kaufvertrag aufsetzen und vereinbaren, daß der verkäufer erst zum tag x auszieht. i.a. wird der käufer dann aber solange auch kein geld zahlen.
oder man vereinbart einen früheren eigentumsübergang verbunden mit dem passus, daß ihr noch bis zum tag x darin wohnen bleiben dürft und dafür dem käufer einen betragbezahlt.

ob der käufer eine „abschlagszahlung“ zahlt, ist vereinbarungs- und vertragssache - und nicht zuletzt auch sache des käufers, sich auf sowas einzulassen. unüblich ist das nicht, sollte dann aber mit etwas notariellem verbunden werden (kaufvertrag oder vorvertrag).

am besten im vorfeld alles mit dem käufer besprechen und dann gemeinsam zum notar, dem erklären, was genau man vorhat und sich beraten lassen. besser als ein notar ist noch ein rechtsanwalt (wg. der vertraglichen ausgestaltung). am besten ein notar, der auch rechtsanwalt ist (oder umgekehrt).

saludos, borito

…einfach, nach vorheriger Absprache mit dem Käufer, in den notariellen Kaufvertrag mit aufnehmen lassen, daß Ihr als Verkäufer noch 3-6 Monate weiterhin drin wohnt und eine festgelegte Miete zahlt. Der Notar weiß dann, wie das zu verfassen ist.
Achtung, ohne abgeschlossenen notariellen Kaufvertrag über Eure ETW könntet Ihr ja auch dem potentiellen Käufer monatelang Miete zahlen und dieser sagt aus irgendwelchen Umständen heraus hinterher, daß er die ETW doch nicht kaufen möchte. Also muß dieser erstmal Eigentümer werden, damit Ihr getrost Miete an ihn zahlen könnt oder besser gesagt überhaupt Miete an ihn zahlen müßt.
Ein Notar sollte völlig ausreichen, zu diesem nicht ungewöhnlichen Vorgang brauchts normal keinen Rechtsanwalt…