Ein Ehepaar hat aus Scheidungsgründen eine fremdvermietete Eigentumswohnung verkauft, damit sich ein Ehepartner eine Wohnung in der Nähe kaufen konnte, damit regelmäßiger Kontakt zu den gemeinsamen Kindern besteht.
Die Wohnung wurde nicht vom Ehepaar selbst bewohnt und ist weniger als 10 Jahre im ihrem Besitz gewesen, daher nimmt das Finanzamt an, die Eheleute hätten wegen Gewinn verkauft und sollen somit die Einnahmen versteuern. Hätten sich das Ehepaar nicht scheiden lassen, hätte es auch nicht verkauft.
Ist jemandem eine ähnliche Situation bekannt? Wie kann die Steuernachzahlung vermieden werden?
Der Gesetzgeber hat leider keine Ausnahmen zugelassen.
und sollen somit die Einnahmen versteuern.
Ist jemandem eine ähnliche Situation bekannt? Wie kann ich
die Steuernachzahlung vermieden werden?
-
Die Einnahmen werden nicht versteuert, höchstens mit Grunderwerbsteuer 3,5%.
-
Einkommensteuerlich werden nur die Einnahmen abzüglich Buchwert (Buchwert ist Anschaffungskosten abzüglich Summe der Abschreibungen) versteuert.
-
Falls sich ein Gewinn ergibt, dann ist die Steuernachzahlung darauf grundsätzlich nicht zu vermeiden. Die 10 Jahre wären eine Chance gewesen…
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
und natürlich abzüglich Veräußerungskosten…
owT