Hallo Gemeinde,
ab welchem Zeitraum muß man den „Gewinn“ an einem Verkauf einer Eigentumswohnung nicht versteuern ?
Konnte leider keinen passenden Hinweis im www finden…
Danke für die Mühe
Matthias
Hallo Gemeinde,
ab welchem Zeitraum muß man den „Gewinn“ an einem Verkauf einer Eigentumswohnung nicht versteuern ?
Konnte leider keinen passenden Hinweis im www finden…
Danke für die Mühe
Matthias
Wenn es die selbstgenutzte Wohnung ist musst du garnichts versteuern, egal wieviel Gewinn du machst.
Die 10 Jahre Spekulationsfrist gelten nur, wenn du jetzt die zweite, dritte,… Immobilie verkaufst.
Gruß
Stefan
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Hallo Stefan,
erstmal Danke für Deine Antwort!
Die Immobielie ist nicht selbst genutzt, aber es ist die erste die ich evtl. verkaufen will. Verstehe ich das richtig, daß die erste „frei“ ist ??
Matthias
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Bin kein Fachmann, aber meines Wissens kommt es auf „selbstgenutzt“ an.
Gruß
Stefan
Hallo Stefan,
erstmal Danke für Deine Antwort!
Die Immobielie ist nicht selbst genutzt, aber es ist die erste
die ich evtl. verkaufen will. Verstehe ich das richtig, daß
die erste „frei“ ist ??Matthias
Hast Du die Wohnung irgendwann gekauft, geerbt, geschenkt gekriegt oder wie ist sie in Deinen Besitz gekommen. Das spielt bei der Frage der Versteuerung eine erhebliche Frage. Da hier keine Beratung abgegeben werden darf (was ich allerdings mangels Kenntnisse auch nicht könnte) rate ich Dir zum Gang zu einem Steuerberater. Kostet zwar was, aber nicht die Welt und gibt Dir Sicherheit.
Gandalf
Nachtrag
…auch zu Gandalfs Antwort: Die billigste Methode um Klarheit zu bekommen ist: Beim Finanzamt anrufen!
Man sollte es nicht glauben, aber die sind oft regelrecht enthusiastisch, wenn sie mal um Rat gefragt werden und geben gerne und sehr detailliert Auskunft. Man sollte halt nicht ausgerechnet während der „Saison“ anrufen.
Gruß
Stefan
(der das FA früher auch als natürlichen Feind des Menschen angesehen hat)
Hm, ich glaube jetzt muß ich mich ein wenig schämen.
Wieso bin ich nicht selber darauf gekommen, den Finanzbeamten zu fragen…
Manchmal liegt das Einfache wohl ZU nahe !
Danke Matthias
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Hallo,
die Spekulationsfrist für Immobilien beträgt jetzt - 10 Jahere -.
Ausnahme das selbst bewohnte Objekt!!
Gruß Wolfgang
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