Wohnungsvermietung/Behördengänge?

Hallo,
ich möchte ab 1.3 eine weitere Wohnung vermieten.
In dieser Wohnung habe ich vorher selbst gewohnt.
Meine Frage ist wann und bei welchen Behörden ich das angeben muss?
Beim Finanzamt vorab oder mit der Steuererklärung? Wie sieht es mit Müllabfahr usw. aus.
Stromversorger, Gasversorger?
Ich bin 23 Jahre und habe in diesem Bereich bisher noch keine Erfahrungen.
Über eure Hilfe wäre ich euch daher sehr dankbar.

Gruß
Boris123

Hallo Boris!

ich möchte ab 1.3 eine weitere Wohnung vermieten.
In dieser Wohnung habe ich vorher selbst gewohnt.
Meine Frage ist wann und bei welchen Behörden ich das angeben
muss?

Ich bin seit (fast auf den Tag genau) 28 Jahren selbst Vermieter und mir ist nicht bekannt, dass man die (Neu-)Vermietung einer Wohnung irgendeiner Behörde mitteilen muss. Wenn Du vorher selbst in der Wohnung gewohnt hast, gibt es ja auch kein baurechtliches Problem hinsichtlich Umnutzung oder so.

Beim Finanzamt vorab oder mit der Steuererklärung?

Nächstes Jahr in der Steuererklärung für 2007 solltest Du die Mieteinnahmen schon (steuerehrlich) angeben. Kleiner Tipp: Die eine oder andere Investition in der Wohnung mindert natürlich auch die Steuerschuld.

Wie sieht es mit Müllabfahr usw. aus.
Stromversorger, Gasversorger?

Wenn Du in der Wohnung vorher gewohnt hast, warst Du dort ja auch schon angemeldet. Für die Müllabfuhr stehst Du als Vermieter weiterhin in der Kostenschuld. Für Strom oder Gas muss der Mieter selbst Verträge mit Versorgern abschließen. Dass Du die Kosten, für die vorher einstehst,

  • neben Müllabfuhr
  • auch Wasser-/Abwasserverbrauch,
  • Grundsteuer,
  • Wohngebäude- und Haftpflichtversicherung,
  • Stromverbrauch in Gemeinschaftsräumen,
  • Straßenreinigung/Winterdienst, wenn von Kommune oder beauftragten Firmen ausgeführt,
  • ggf. Kosten für Hauswart, Gartenpflege usw.,
  • Schornsteinfegergebühr und/oder Wartungsarbeiten an Heizanlagen- und, je nach Heinzungsart ggf. Heizkosten,
  • usw.
    als Betriebskosten auf Deine Mieter umlegen musst, weißt Du ja sicherlich schon.

Ich bin 23 Jahre und habe in diesem Bereich bisher noch keine
Erfahrungen.

Als ich mein Haus gekauft habe, war ich genauso alt. Man kann nur dazulernen. :smile:

Gruß HeinzEric

Hallo Heinz,
das Problem ist das ich in den Keller ziehe der bisher nicht als Wohnraum genutzt wurde und daher auch nur als Nutzraum angegeben ist.
Ändert das was?
Gruß
Boris

Hallo Boris,

könnte Probleme geben, sind die Kellerräume als Wohnraum genehmigt, also Raumhöhe, Fenster, Lüftung?

Gruß Volker

Hallo Boris!

das Problem ist das ich in den Keller ziehe der bisher nicht
als Wohnraum genutzt wurde und daher auch nur als Nutzraum
angegeben ist.
Ändert das was?

Da hat Volker sicherlich Recht, das könnte Probleme geben. Für Deinen neuen Wohnraum könnte eine Umnutzungsgenehmigung der Bauordnungsbehörde erforderlich sein. Aber wenn Du in der Wohnung sozusagen auf eigenes „Risiko“ wohnst und Dich keiner verpetzt, kräht da auch kein Hahn nach.
Aber wenn die baurechtlichen Bedingungen für die Umnutzung erfüllt sind, dürftest Du sie auch bekommen. Nur wegen „Raumhöhe, Fenster, Lüftung“ etc. könnte es da durchaus Probleme geben. Da solltest Du vielleicht mal einen Bauingenieur konsultieren.
Doch egal wie, wenn Du in den Keller ziehst, wird das mit oder ohne baurechtlichem Segen weiterer Wohnraum, den Du dann bei der Aufteilung der Betriebskosten berücksichtigen musst. Sonst bekommst Du irgendwann mal Stress mit Deinen Mietern.

Gruß HeinzEric

Hallo Volker, Hallo Heinz,
der Keller ist halb unter der Erde.
Jeder Raum hat ein Fenster, welches über der Rasenkante ist.
Der Keller ist soweit ich weiß als Nutzraum angegeben.
Die Deckenhöhe ist ca. 2,2m
Brauche ich da wirklich einen Bauingenieur?
Das Haus ist bisher ein Einfamilienhaus mit Anliegerwohnung (OG).
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß
Boris

Hallo Boris!

der Keller ist halb unter der Erde.

Ah, also Souterrain. :wink:

Jeder Raum hat ein Fenster, welches über der Rasenkante ist.
Die Deckenhöhe ist ca. 2,2m

Die Deckenhöhe ist gerade zulässig und das mit den Fenstern dürfte auch o.K. sein.

Brauche ich da wirklich einen Bauingenieur?
Das Haus ist bisher ein Einfamilienhaus mit Anliegerwohnung(OG).

Einen Bauingenieur wohl nicht, aber eine Umnutzungsgenehmigung der zuständigen Baubehörde, wenn Du die Räume vermieten willst.

Gruß HeinzEric

Die Wohnung will ich nicht vermieten, in die möchte ich einziehen.
Die Erdgeschosswohnung darüber möchte ich vermieten.

Die Wohnung will ich nicht vermieten, in die möchte ich
einziehen.
Die Erdgeschosswohnung darüber möchte ich vermieten.

Sorry, hatte ich nicht mehr ganz präsent. Im dem Fall, würde ich mal meinen, ist es allein Dein Problem ins Souterrain zu ziehen. Gesundheitliche Risiken sollten Dir bei den beschriebenen Bedingungen nicht drohen. Und irgendwelche Fördermittelzuweisung für Dein Haus, deren Förderbedingungen einer Nutzungserweiterung entgegen stehen könnten, gab es sicherlich auch nicht.?

Gruß HeinzEric