wie ist die rechtslage für mieter- und vermieter wenn mit einer Mietwohnung eine
komplette Küche incl. Geschirrspüler,Herd,
Kühlschrank,Waschmaschine etc. vermietet
ist. Wer haftet? Wie können instandhaltungs-
und anschaffungskosten verteilt werden??
Schau mal hier:
http://www.bz-berlin.de/bz/rat/miet.htm
speziell
http://www.bz-berlin.de/bz/rat/miet/mie39.htm
oder such mal beim WDR:
http://suchen.wdr.de/cgi-bin/query?pg=q&fmt=s&q=Einb…
speziell
http://www.wdr.de/tv/recht/rechtneu/rn9901/rl00286.htm
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Die Küche ist Bestandteil der Mietsache. Anschaffungskosten und Instandhaltungen trägt der Vermieter (die Kosten dafür sind im Mietzins ja bereits berücksichtigt).
Einzige Ausnahme sind kleine Instandhaltungen, die aber sehr begrenzt sind und im Mietvertrag auch rechtswirksam vereinbart sein müssen.
-) bent