Wohnungsvermietung

Hallo Leute,
wie verhält man sich, wenn der neue Mieter sich nicht mehr meldet?
Mal angenommen, man würde eine Wohnung zum 1.1.2013 vermieten und der neue Mieter hat den Vetrag bereits Mitte Oktober unterschrieben mit Einzugstermin 31.12.2012.
Zwischendurch hat der Mieter angefragt, ob er nicht unentgeltlich früher in die Wohnung könnte, weil ja Weihnachten und Silvester vor der Tür steht; und er keine zwei Mieten bezahlen könne.
Der Vermieter hat daraufhin mitgeteilt, dass der Mieter die Wohnung ab 16.12. beziehen könne … und dass er aber keine weiteren Zugeständnisse machen würde.
Der neue Mieter hat sich daraufhin nicht mehr gemeldet und reagiert nicht mehr auf E-mails.
Welche Rechte hat man jetzt als Vermieter?
Wie sollte man reagieren?
Muss man jetzt als Vermieter am 16.12 oder 31.12. in der leeren Wohnung warten, ob der Mieter zur Schlüsselübergabe kommt?
Freundliche Grüße
Mike-Lohfelden

Hallo, ich hatte vor Jahren einen gleichgelagerten Fall. Strafrechtlich ist da nichts zu machen, da der potenzielle Mieter, wenn er denn nicht einzieht, keinen persönlichen Vorteil hat. Es sei denn, es ist ihm nachzuweisen, dass er sich z. B. die Miete hätte gar nicht leisten können. Sie müssen natürlich bis zum letzten bzw. eigentlichen Übergabetermin warten. Sollte er dann trotz gültigen Mietvertrag nicht einziehen, haben sie natürlich trotzdem Anspruch auf die volle Warmmiete. Das ganze ist dann aber ein zivilrechtlicher Fall, das heißt, sie müssen selber sehen, wie sie an ihr Geld kommen.

Maßgeblich ist mietvertrag, erfüllung und Annahmeverzug, kein Mieter muss sich melden.

Teilen Sie dem Mieter mit, wo und zu welcher Urhzeit er am 31.12.2012 die Schlüssel zur Wohnugnsübergabe in empfang nehmen kann.
Der Selbstauskunft des Mieter, die Ihnen hoffentlich vorliegt, ist der Arbeitgeber zu entnehmen. Versuchen Sie ihn dort telefonisch zu erreichen, falls Sie das wollen. Die Ihnen ebenfalls im Originalsicherlich vorliegende Schufa-Auskunft Ihrers neuen Mieters gibt Ihnen zusätzlich Rückschlüsse über seinen derzeitigen Wohnort und seine Bonität!
So brauchen Sie sich derzeit keine weiteren Gedanken zu machen.

Ich habe in einem ähnlichen Fall den vorgesehenen Mieter auf Zahlung der Miete verklagt und vor dem Amtsgericht Recht bekommen.

Geld habe ich aber keins gesehen, da der Mieter dann die e. V. abgegeben hat.