Wohnungsversteigerung - gehört EBK dazu?

Hallo,
einem Bekannten von uns wurde die Wohnung versteigert, er ließ keinen in die Wohnung rein, so
daß sie ungesehen versteigert wurde. Gehört die EBK zur Wohnung oder könnte die eventuell noch
rausgenommen werden?
Vielen Dank schon mal,
Fritz

Hallo,
einem Bekannten von uns wurde die Wohnung versteigert, er ließ
keinen in die Wohnung rein, so
daß sie ungesehen versteigert wurde. Gehört die EBK zur
Wohnung oder könnte die eventuell noch
rausgenommen werden?

Hallo Fritz, da Du in der ViKa „Vogesen“ hast, wäre es möglich, dass die Bekannten im Landesteil Baden wohnen. Dann gehört die EBK grundsätzlich nicht zum Haus. Das LG Konstanz hat 1981 entschieden, dass bei einer Versteigerung eine Einbauküche wie ein Austauschmotor zu behandeln sei. Es ging bei dem Urteil um die Fragestellung, ob die EBK mitversteigert wurde oder ob sie grundsätzlich mitversteigert ist, weil der Ausbau zu einem Wertverlust führt. Das LG hat den Vergleich mit dme Austauschmotor geführt, da ein Auto ja auch nicht wertlos wird, nur weil der Motor ausgetauscht werden muss.

Generell ist aber klar, wenn im Wertgutachten zur Versteigerung die Einbauküche enthalten ist, dann ist die EBK Bestandteil der Versteigerung wenn ein eigener Wertansatz vorhanden ist. Fehlt der Wertansatz und ist die EBK nicht im Gutachten enthalten, hat der Ersteigerer die EBK herauszugeben.

Doch Achtung. In Südwürttemberg - Hohenzollern soll angeblich die Küche stets zum Haus gehören. Aber auch hier gilt, die Versteigerung muss zumindest enthalten, dass die Wohnung das Haus mit EBK versteigert wird. Fehlt jeder Hinweis auf die EBK ist davon auszugehen, dass die EBK nicht Bestandteil der Versteigerung gewesen ist. Im Übrigen kann dies auch für eine SAT-Schüssel oder Dachantenne gelten.

Solche Fälle sollte ein Anwalt prüfen. Meist versuchen Banken auf diese Art nach der Ersteigerung mit der Einbauküche, die ihnen nicht aus der Versteigerung gehört zum Nachteil der früheren Kunden sich zu bereichern. Sollte es sich im Übrigen um ein noch nicht abgezahltes Darlehen handeln, das durch die Versteigerung nunmehr ganz oder teilweise abgelöst ist, hat der Gläubiger Anspruch darauf, dass das Disagio ab dem Termin der Ersteigerung und/oder Zahlung um die Höhe des nicht in Anspruch und vorzeitig zurückgezahlten Geldes reduziert wird. Auch etwaige bereits hochgerechnete Zinsen müssen ab Termin Ersteigerung/Zahlung exakt neu berechnet werden.

Gruss Günter

Hallo,
einem Bekannten von uns wurde die Wohnung versteigert, er ließ
keinen in die Wohnung rein, so
daß sie ungesehen versteigert wurde. Gehört die EBK zur
Wohnung oder könnte die eventuell noch
rausgenommen werden?

Hallo Fritz, da Du in der ViKa „Vogesen“ hast, wäre es
möglich, dass die Bekannten im Landesteil Baden wohnen. Dann
gehört die EBK grundsätzlich nicht zum Haus. Das LG Konstanz
hat 1981 entschieden,

Hallo Günter,
die Wohnung ist in Baden (Nähe Karlsruhe). Es wäre natürlich zu
fragen, ob es nicht aktuellere Gerichtsurteile gibt. Aber da ja blind
ersteigert wurde, helfen wir erstmal, die Küche rauszubringen.
Danke
Fritz