Ein Wohnungseigentümer beauftragt jemanden, seine Wohnung zu verwalten. Dies teilt er dem Verwalter der Eigentümergemeinschaft mit, mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass alles, was die Wohnung betrifft, über diesen Verwalter gehen soll. Der WEG-Verwalter besteht jedoch darauf, ausschließlich mit dem Eigentümer zu verhandeln.
- Frage: darf er das? Gibt es da schon Urteile?
- Frage: darf der Wohnungsverwalter an der Eigentümerversammlung teilnehmen? In der Teilungserklärung gibt es keinen Hinweis auf Verwalter!
Für eine fundierte Antwort bedanke ich mich schon mal.