Wohnungsverwaltung

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
darf der Wohnungsverwalter mit Rücksprache Verwaltungsbeirat ein Dienstleistungsvertrag (Hausmeister-Service incl.Gartenpflege)
kündigen.Seinerzeit wurde auf der Eigentümerversammlung für diese Fa.abgestimmt.Grobe Fahrlässigkeit liegt nicht vor.
Gruß
Wilfried

Hallo Wilfried,
diese Frage kann so nicht beantwortet werden. Das hängt vom VerwalterVertrag ab, den der Verwalter mit der WEG geschlossen hat und es hängt vom Hausmeister-Service-Vertrag ab, was da geregelt ist.
Der Beirat als solches hat keinerlei Befugnis hierüber zu entscheiden. Der VBR hat nur beratende Funktion, es sei denn, er wäre besonders ermächtigt. Dies könnte in der Teilungserklärung oder im Verwaltervertrag geregelt sein oder durch einen besonderen bestandskräftigen Beschluss.
Du siehst, welche Fragen zu klären sind, ehe Deine Frage korrekt beantwortet werden könnte.
Wenn Du diese Fragen klärst, mir die Antworten durchgibst, dann kann ich mehr sagen.
Mfg
Hartmut Eger
Dipl.Verwaltungswirt
Freier Sachverständiger in der Wohnungswirtschaft