Wohnungswahl/-Miete bei ARGE II

Hi Leute,

ein guter Bekannter (ARGE II Empfänger) hat folg. Problem:
er hat 1 Jahr in einer 37cm² Wohnung mit 180 Euro kaltmiete (260 WarmM) gewohnt, arbeitet nun wieder seit drei Monaten und ist nun umgezogen, hat alle Kosten nat. selber übernommen, in eine 45 cm² Wohnung mit 250 Euro Kaltmiete. Wie es aussieht muss er gesundheitsbedingt wieder die Arbeit aufhören. Die Frage ist nun, ob das A-Amt nun die neue Meite übernimmt oder ihn zwingt, sich eine billigere Wohnung zu suchen.

Wenn hier niemand Antwort weiss, vieleicht kann mir jemand eine link geben.
Auf jeden Fall, Danke erstmal

M.W. hat ein Alleinstehender ohne Frage einen Anspruch auf eine Wohnung mit 45 qm (z.B. Ehepaar bis 60 qm und
Familie mit 2 Kindern bis 90qm). Gruss

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

abgesehen von FAQ:1129 der hier nicht korrekt eingehalten wurde!

M.W. hat ein Alleinstehender ohne Frage einen Anspruch auf
eine Wohnung mit 45 qm (z.B. Ehepaar bis 60 qm und
Familie mit 2 Kindern bis 90qm). Gruss

nicht ganz, man muss auch auf den Prei des m² achten, gib am besten bei Google „Hartz IV Kaltmiete die Stadt in der die Person wohnt“ ein!

Gruß

danke erstmal, aber was macht wohl das A-Amt, wenn man eine Wohnung hat, die unter der regionalen Warmmiete-Grenze ist, bzw. so an der Grenze ist, aber über der Wohnfläche, so um 10%? was zählt dann?
gruss

MOD: Tipp fürs nächste Mal
in „Arbeits- und Sozialamt“ wäre die Frage besser aufgehoben gewesen.

Gruss Ivo

danke erstmal, aber was macht wohl das A-Amt, wenn man eine
Wohnung hat, die unter der regionalen Warmmiete-Grenze ist,
bzw. so an der Grenze ist, aber über der Wohnfläche, so um
10%? was zählt dann?

das ist Ermessensfrage des Amtes

LG

gruss