Aaalso:
das alte Jobcenter muss einen Umzug genehmigen und das darf es nur aus ganz wenigen Gründen.
Diese wären:
- wegen Arbeitsaufnahme.
- Wegen Familienzusammenführung.
Familienzusammenführzung bedeutet nur: Kindsmutter zieht zum Kindvater oder umgedreht.
Man zieht irgendwohin um seine pflegebedürftigen Eltern oder Geschwister zu pflegen,
man zieht um, da ein Familienmitgleid (Oma z.b.) am Ort wohnt und das eigenen Kind in Betreuung nehmen kann, womit man seine Arbeitszeiten erhöhen kann.
Es ist dem anderen Landkreis nämlich schlichtweg nicht zuzumuten ALG II-Empfänger von anderswo auch noch duchzufüttern. Die Regelsätze und das Mietgeld werden nämlich aus der Kasse der Kommune oder des Landkreises gezahlt.
Da jeder Blödmann glaubt, er zieht mal nach Berlin, weil er irrig glaubt das es da mehr Arbeit gäbe, hat Berlin serh stark mit diesem Problem zu kämpfen.
Natürlich kann man einem Erwachsenen Menschen den Umzug nicht verbieten, also wird das im Regelfall so gehandhabt: Wenn keine Umzugsgenehmigung des abgebenden Jobcenters vorliegt wird nur 80% vonm Regelsatz gezahlt. Aber das ist Ermessen des Sachbarbeiters.
Die ausstehende Miete spielt dabei eigentlich keine Rolle. Die ist ja vom Vermieter ja zivilgerichtlich einklagbar.